Einbehaltung Entgelt - Arbeitszeitbetrug

Begonnen von Fragmon, 11.05.2021 09:03

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Lars73

Es käme auf die Details der Regelung zu den Gleitzeitregelungen an. Rechtssicherer wäre es ggf. bei entsprechender arbeitsvertraglicher Regelung. Aber es wäre ggf. auch möglich entsprechende Arbeitszeitregelungen über eine Dienstvereinbarung auszugestalten. Wenn man es richtig macht könnte es im Ergebnis zum Gehaltsabzug kommen.

Britta2

Zitat von: Fragmon in 11.05.2021 09:03
Fiktiver Sachverhalt:

Mitarbeiter wurde über Nutzung der Zeiterfassung im HO belehrt. Nach einer Prüfung zeigt sich, dass er insgesamt 30 Std. Arbeitszeit erfasst hat, ohne am Arbeitsplatz zu sein (Einkaufen, Garten....). Kann man das Entgelt für diese 30 Std. abziehen oder die Stunden nur vom Gleitzeitkonto abziehen?

Arbeitsrechtliche Konsequenzen sollen nicht thematisiert werden.

Mal ganz dumm nachgefragt - wie bitte hat man jene 30 Fehlstunden ermittelt? Weil man für diese 30 Stunden keine Kameraaufzeichnung hat? weil Kollege aufm Klo war oder "Lochen-Tacker-Shreddern" auf der anderen Seite der Kamera vom PC machte? Ich finde solche Totalüberwachung krank.

Organisator

Zitat von: Britta2 in 28.05.2021 07:42
Ich finde solche Totalüberwachung krank.
Wo hast du im Thread eine Totalüberwachung erkannt?

WasDennNun

Zitat von: Britta2 in 28.05.2021 07:42
Mal ganz dumm nachgefragt - wie bitte hat man jene 30 Fehlstunden ermittelt? Weil man für diese 30 Stunden keine Kameraaufzeichnung hat? weil Kollege aufm Klo war oder "Lochen-Tacker-Shreddern" auf der anderen Seite der Kamera vom PC machte? Ich finde solche Totalüberwachung krank.
In dem man ermittelt, was derjenige während der Arbeitszeit gemacht hat. Detektive bieten solche Dienstleistungen z.B. an.
Und ich finde Arbeitszeitbetrug schlimmer, als eine Überprüfung von solchem Fehlverhalten.

Ein solche Überprüfung ohne Anlass fände ich allerdings auch krank.

BAT

Zitat von: BAT in 11.05.2021 09:06
Wurde die Arbeit denn wirklich nicht abgeleistet?

Unsere HO - Leute geben auch nicht ihr wirklichen Arbeitszeiten (also die Uhrzeiten) ein, da das Programm an so einigen Randzeiten zusätzliche Erfassungen benötigt.  ::)