Höhergruppierung TV-L

Begonnen von vhvh, 27.05.2021 21:15

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Spid

Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist eine Vertragsänderung. Wenn die Tätigkeit übertragen worden ist und der TB durch Ausübung seine implizite Zustimmung erteilt hat, ist der Vertrag also bereits geändert.

Isie

Erstreckt sich das tarifliche Erfordernis der Schriftform des Arbeitsvertrages nicht auch auf Vertragsänderungen und beinhaltet das nicht auch die - normalerweise nur deklaratorische - Angabe der Entgeltgruppe?

Spid

Die Regelung des §2 Abs. 1 TV-L ist lediglich deklaratorischer Natur, siehe u.a. BAG, Urteil v. 03.08.1982 - 3 AZR 503/79. Mithin bedarf es für die Vertragsänderung - die eingruppierungsrelevante Änderung der auszuüben Tätigkeit - nicht der Schriftform, um Wirkung zu entfalten. Die Angabe der Entgeltgruppe ist hingegen überhaupt keine Vereinbarung zwischen den Parteien.

Isie

Danke, Spid. Ich war der Meinung, die Entgeltgruppe müsste im Arbeitsvertrag angegeben sein, auch wenn diese Angabe nur deklaratorischer Natur ist.

Spid

Die Entgeltgruppe ist ja auch im Arbeitsvertrag anzugeben. Ein Schrifterfordernis für diese Angabe besteht jedoch nicht.