Länger als 2 Wochen auf einmal krank?

Begonnen von cherie, 07.06.2021 12:31

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cherie

Servus, eine Kollegin teilte uns heute mit, dass sie nächsten Montag leider operiert werden muss und dann eine AU-Bescheinigung vom 14.6. bis einschlieich 14.7. einreicht. Geht das überhaupt? Danke. LG


cherie

Aha. Gibt es dazu bitte irgendeine Rechtsgrundlage? Wie lange darf man denn max. am Stück krank geschrieben werden?

Lars73

Ein Monat ist nach der "Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 SGB V" möglich. Der Regelfall sind 14 Tage. 

Spid

Maßgeblich ist §5 Abs. 1 Satz 2 EntgFG. Nach der Norm ist in der ärztlichen Bescheinigung die voraussichtliche Dauer der AU zu bescheinigen. Sofern sich der G-BA anmaßt, seine Mitglieder zu einem anderen Verhalten anzuhalten, stellt er sich übr das Gesetz - und bei einem Schadenseintritt, für den eine unzutreffende Bescheinigung über die voraussichtliche Dauer ursächlich ist, könnte der ausstellende Arzt in Anspruch genommen werden. Und Privatärzte brauchen G-BA-RL ohnehin nicht zu interessieren.