Von E5 auf E9a möglich?

Begonnen von Bayern1990, 16.06.2021 07:06

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Bayern1990

Guten Morgen,

ich bin bei der Landeshauptstadt München tätig und wollte fragen ob es möglich ist, von einer E5 Stelle sich direkt auf eine E9 a Stelle zu bewerben oder geht es nur Stufenweise (E5 -> E6 -> E7 -> E8 -> E9a)?

Danke im vorraus,

Gruß

Spid

Stellenbesetzung ist kein tariflicher Regelungsgegenstand.

Wdd3

Du kannst dich auf jede Stelle bewerben. Bei Eignung wirst du zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Wenn du die Stelle bekommst und wenn sich aus der Stelle eine E9a ergibt, wirst du entsprechend bezahlt.

Spid

Inwiefern wäre eine Einladung zum Vorstellungsgespräch zwingende Folge einer Eignung?

Wdd3

Wer spricht von Zwang?
Wird jemand mit Gewalt dazu veranlasst, zu einen bestimmten Ort zu gehen um dort an einem Vorstellungsgespräch teil zu nehmen?

WasDennNun

Zitat von: Bayern1990 in 16.06.2021 07:06
ich bin bei der Landeshauptstadt München tätig und wollte fragen ob es möglich ist,
Ja, ist möglich.


Spid

Zitat von: Wdd3 in 16.06.2021 07:32
Wer spricht von Zwang?
Wird jemand mit Gewalt dazu veranlasst, zu einen bestimmten Ort zu gehen um dort an einem Vorstellungsgespräch teil zu nehmen?

Ist eine Einladung zum Vorstellungsgespräch nun zwingende Folge einer Eignung oder nicht?

WasDennNun

Zitat von: Wdd3 in 16.06.2021 07:18
Du kannst dich auf jede Stelle bewerben. Bei Eignung wirst du zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Wenn du die Stelle bekommst und wenn sich aus der Stelle eine E9a ergibt, wirst du entsprechend bezahlt.
Spids Einwand zielt wohl auf obiges.
Es sollte wohl heißen: Bei Eignung, kannst du zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden.
Zumindest wir laden nicht alle ein die formal geeignet sind.

Spid

Ist eine Einladung zum Vorstellungsgespräch nun zwingende Folge einer Eignung oder nicht?

Und inwiefern hilft eine falsche Antwort dem Fragesteller? Der Hinweis auf eine falsche Antwort ist hingegen immer hilfreich.

Wdd3

Die Frage war: Von E5 auf E9a möglich?
Die habe ich korrekt beantwortet. Hätte ich bei der Ausschmückung auf die Existenz von gelb-grün gestreiften Einhörnern im Bundestag hingewiesen wäre sie noch immer korrekt. Deine erste Antwort hingegen war wertlos.

Spid

Durch die Wahl des Unterforums nimmt der TE offenkundig eine tarifliche Regelung an. Dies ist ein Irrtum. Über diesen habe ich aufgeklärt.

Du hingegen hast einfach falsch geantwortet - oder ist eine Einladung zum Vorstellungsgespräch zwingende Folge einer Eignung? Falsche Antworten sind nicht nur unwert sondern schädlich.

MrRossi

Ich sehe es so:
Der Irrglaube ist, dass die Benennung des Unterforums ausschließlich für Tarifvertragsfragen genutzt wird (werden soll). Wir sind im Forum öffentlicher Dienst, und die Zuordnung der Fragen wurde lediglich durch die Zuordnung zu den Tarifverträgen erleichtert.

Spid

Daß das grundsätzlich so gemacht werden soll, geht aus der Antwort des Admin hervor. Wenn es nicht gemacht wird, geht der Fehler zu Lasten dessen, der ihn macht.

Wdd3

#13
Zitat von: Spid in 16.06.2021 09:49
Durch die Wahl des Unterforums nimmt der TE offenkundig eine tarifliche Regelung an. Dies ist ein Irrtum. Über diesen habe ich aufgeklärt.

Du hingegen hast einfach falsch geantwortet - oder ist eine Einladung zum Vorstellungsgespräch zwingende Folge einer Eignung? Falsche Antworten sind nicht nur unwert sondern schädlich.

Meine Antwort auf die Frage war absolut richtig. Daran änder auch dein mimimi nichts.







Spid

Deine Antwort lautete:

Zitat von: Wdd3 in 16.06.2021 07:18
Du kannst dich auf jede Stelle bewerben. Bei Eignung wirst du zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Wenn du die Stelle bekommst und wenn sich aus der Stelle eine E9a ergibt, wirst du entsprechend bezahlt.

Ist eine Einladung zum Vorstellungsgespräch zwingende Folge einer Eignung? Wenn nicht, ist die Antwort falsch. So einfach ist das.