Covid19 Schutzimpfung und Arbeitszeit

Begonnen von HansG, 04.06.2021 23:58

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HansG

Da ja nun einige Prio3 an die Reihe sein sollten mit Impfen, wie wird es bei euch gehandhabt mit Impfung und Arbeitszeit.
Wenn die Impfung in der Arbeitszeit liegt, gewährt der Dienstherr diese Zeit unter Anrechung von Bezügen?
Wenn man durch einen Betriebsarzt oder Impfaktion im Amt geimpft wird ist das ja Arbeitszeit.
Was ist wenn man sich ins lokale Impfzentrum begibt?
Gibt es frei ohne Anrechnung oder mit?

Spid

TB haben keinen Dienstherrn. Beamtenfragen im entsprechenden Unterforum stellen.

CmdrMichael

Bei uns erhalten seit diesem Mai sowohl Tarifbeschäftigte als auch Beamte für einen Corona-Impftermin während der Arbeitszeit eine entsprechende Zeitgutschrift.

HansG

Hier arbeiten Arbeitnehmer wie Beamte Seite an Seite  ;)
Leider ist die Auswahl an Foren beschränkt, und Doppelpost muss ja auch nicht sein.
Und für eine Stimmungsbild recht es ja.
Danke @CmdrMichael

Spid

Inwiefern bedürfte es bei TB angesichts einer eindeutigen und abschließenden tariflichen Regelung eines Stimmungsbildes? Und inwiefern sollte eine Frage, die sich ausschließlich auf Beamte - auch wenn sie an irgendjemandes Seite arbeiten -bezieht, hier überhaupt zutreffend platziert sein? TB sind schließlich keine Knechte, die einen Herrn haben. Sie sind Vertragspartner auf Augenhöhe. Das hat erhebliche rechtliche Unterschiede zur Folge.

Landsknecht

Bei uns (große Kommune, BY) werden maximal 2 Stunden für die Impfung im Impfzentrum als Arbeitszeit gewertet. Ist nicht unrealistisch, ich z. B. brauche von meinem Arbeitsplatz ca. 0,5 Std. in mein Impfzentrum einfach.

Spid


HansG

 § 29 Abs. 1 Satz 1 f) im TVöD nachlesen. Wenn es im Impfzentrum erfolgt kannst du keine Wunschzeit angeben.
Da ist auch die Wegezeit dabei. Frag doch mal deinen Personalrat, kannst im ja die Stelle gleich mitgeben.

Feidl

Hier gibt es keine weitere Regelung, dass irgendwie Arbeitszeit fürs Impfen angerechnet wird. Früher war dies bei Arztbesuch möglich, wenn dieser in der Kernarbeitszeit sein musste. Inzwischen gibt es keine Kernarbeitszeit mehr und Arbeitszeit ist so stark flexibilsiert, dass es fast nicht mehr möglich ist, Arztbesuch auf Arbeitszeit anzurechnen.

Und nur weil Impfen im Amt durch Betriebsarzt Arbeitszeit ist, rechtfertigt das nicht, dass Impfen außerhalb auch zur Arbeitszeit zählt.

was_guckst_du

...bei uns hatte der Dienstherr/Arbeitgeber verfügt, dass für die Impfungen, die während der Arbeitszeit stattfinden, eine Zeitgutschrift gewährt wird...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen