Entgeldgruppe nach Übernahme

Begonnen von Andre As, 22.06.2021 08:23

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Andre As

Hallo,

ich habe folgende Frage:

Ein Auszubildender wird im Ausbilungsbetrieb übernommen. Im letzten Ausbildungsjahr wurde dieser, auf Grund eines Personalengpasses, bereits auf der Stelle eigesetzt, die er nach der Ausbilung besetzten soll.
Die Stelle ist nach EG 6 bewertet, könnte ggf. bei neuer Bewertung auch höher ausfallen.

Nun ist die Ausbildung beendet und der Auszubildende soll, auf dieser Stelle, in EG 5 / 1 übernommen werden.

Kann das korrekt sein?

Viele Grüße

Spid

Stellen sind tariflich unbeachtlich. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.

Bastel

Wenn die übertragenen Tätigkeiten zu EG6 führen, ist auch EG6 zu bezahlen.

Andre As

Hallo und danke für die raschen Antworten.

Ich dachte mir schon, dass das so, wie Seitens der PA geplant, nicht rechtens sein kann.

Viele Grüße

Lars73

Es ist ja nicht klar ob wirklich Aufgaben der E6 übertragen wurden.

Andre As

@Lars: Die Stelle war definitif höher besetzt und wird im gleichen Umfang (1:1) übertragen.
Bereits während der Ausbildung wurde die Stelle durch den Auszubildenden besetzt.

Spid

Stellen bleiben taiflich ebenso unbeachtlich wie es die Rechtsmeinung des AG für die Eingruppierung ist.

Lars73

Dir liegen zwei völlig deckungsgleiche Übertragungen von Aufgaben vor?

Andre As

Hallo,

die gegebenen Antworten haben meine Frage vollständig beantwortet.

Vielen Dank dafür.