[Allg] Zulage

Begonnen von Andre As, 06.07.2021 14:01

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Andre As

Hallo,

folgende Frage ist aufgekommen:
Wenn ein Beamter über eine längere Zeit die Vertretung eines erkrankten Kollegen (höhere Besoldung) übernehmen muss, kann dann eine Zulage zur höheren Stelle erwartet werden?
Wenn ja, auf welcher Grundlage wird diese gewährt?

Vielen Dank

Kleeblatt

hier empfehle ich dringend ein Selbststudium des Gesetzes.
Ein Beamter der sein ihm zusehendes Gehalt nicht selber berechnen kann,
ist keinen Euro wert.

Andre As

@Kleeblatt:
Danke für die rasche Antwort.
Diese werde ich, als Angestellter, meinem Kollegen, dem Beamten, so weitergeben. Sicherlich wird er sich damit gut und ausreichend informiert fühlen.

Kleeblatt

Lieber Fragesteller,
bitte Frage richtig formulieren.
Angestellte haben lt. Tarifvertrag Anspruch auf höhere Bezahlung,
wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Beamte nicht.
Dies sollte ein Angestellter im öD aber auch wissen.
Muss heute alles mundgerecht serviert werden.
Ein Griff zum Telefonhörer und Nachfrage beim PR oder oder der gehaltszahlende Stelle
hätte diese Problem sicher auch völlig einfach gelöst.
Was macht ihr, wenn wirklich prolematische Sachverhalte auftauchen?
Googeln???

Verwaltungsgedöns

Zitat von: Andre As in 06.07.2021 14:01
Hallo,

folgende Frage ist aufgekommen:
Wenn ein Beamter über eine längere Zeit die Vertretung eines erkrankten Kollegen (höhere Besoldung) übernehmen muss, kann dann eine Zulage zur höheren Stelle erwartet werden?
Wenn ja, auf welcher Grundlage wird diese gewährt?

Vielen Dank

Hi Andre As,

du bist hier in einem Forum für Beamte. Es sind nicht irgendwelche Beamte. Es sind deutsche Beamte.

Sobald du also eine Frage stellst, deren Antwort beinhalten könnte, dass ein anderer Beamter, nur einen Cent mehr ausgezahlt bekommt, als die übrigen Beamten hier, ziehst du sämtlichen Weltschmerz, Hass, Neid, Missgunst, die Pest, Covid 19, Ebola, Brechdurchfall etc. auf dich.

Ich war schon im vielen Foren unterwegs. Aber dieses hier ist mit Abstand das missgünstigste und zickigste. Hier brauchen wirklich einige Leute mal einen Snickers. Mercedes-Foren sind auch noch ganz strange. Aber dieses Forum hier toppt alles.

Viele Grüße von einem deutschen Beamten

BeuteZoellner

In bestimmten Fällen gab es so etwas (46 BBesG).
Dies ist 2016 entfallen.

https://www.buzer.de/gesetz/1599/al0-52873.htm

DrStrange

Zitat von: Kleeblatt in 06.07.2021 14:42
hier empfehle ich dringend ein Selbststudium des Gesetzes.
Ein Beamter der sein ihm zusehendes Gehalt nicht selber berechnen kann,
ist keinen Euro wert.

Was für ein schwachsinniger Kommentar  :o


TonyBox

Vom User Kleeblatt kommen eigentlich immer nur solche destruktive und unbrauchbare Kommentare... eigentlich kann er sich immer nur darüber auslassen, dass man mit dieser oder jener Entgeltgruppe alles wissen muss.
Er scheint vom leben ziemlich gestraft und mit sich selbst nicht im reinen zu sein. Den Typen einfach ignorieren... ist das einfachste.

2strong

Zitat von: Andre As in 06.07.2021 14:01
Hallo,

folgende Frage ist aufgekommen:
Wenn ein Beamter über eine längere Zeit die Vertretung eines erkrankten Kollegen (höhere Besoldung) übernehmen muss, kann dann eine Zulage zur höheren Stelle erwartet werden?
Wenn ja, auf welcher Grundlage wird diese gewährt?

Vielen Dank

Welches Bundesland?