Höherwertige Tätigkeit - Stufenvorrückung

Begonnen von Billie66, 13.07.2021 08:03

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Billie66

Hallo,

zur Zeit bin ich in der Entgeltgruppe 6 Stufe 4 und haben bekomme für die Höherwertige Tätigkeit die Entgeltgruppe 9 Stufen 2. Die Höherwertige Tätigkeit führe ich zu 100 % schon mehr als 2 Jahre aus. Steigt man in der Höherwertigen Tätigkeit nicht und nur in der Entgeltgruppe 6?

Vielen Dank!

Beste Grüße

Jens


Billie66

Hallo,

erhalte ich nach 2 Jahren in der Höherwertigen Tätigkeit die Stufe 3 in der E9?

Viele Grüße

Spid

Es gibt keine E9. Und auch ansonsten bleibt der Sachverhalt völlig unklar.

Lars73

Soweit es um die vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit geht läuft die Stufenlaufzeit in der E6 weiter. Es erfolgt jeweils die Zulagenberechnung. Es läuft keine Stufenlaufzeit in der E9a(?) welche nur vorübergehend  wahrgenommen wird.

WasDennNun

FYI:
Auch wenn du in die E6 Stufe 5 aufrückst, bleibt es bei der Zulage zur 9a/9b Stufe 2

Ist da eigentlich der Garantiebetrag von 180€ fällig?

Spid

Wenn es sich um eine Zulage nach §14 Abs. 3 TV-L handelt, ja. Der Sachverhalt bleibt aber weiterhin völlig im Unklaren.