Berechnung Kranken/Urlaubsaufschlag TvöD

Begonnen von wassermann, 12.07.2021 21:14

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wassermann

Hallo zusammen,

Ich hätte eine Frage bezüglich der Berechnung des Urlaubs- und Krankengeldzuschlags des TVöd (Paragraph 21)

Wie wird denn dieser genau berechnet bzw. welche Krank bzw. Urlaubstage werden für die Berechnung gezählt zu welchem Monat?

Habe zuletzt Zuschläge in der Juniabrechnung erhalten für Schichtarbeit im April. Bekomme ich für Urlaubstage die ich jetzt im Juli noch habe diesen Aufschlag? Mir ist die Berechnung immer nicht ganz klar.

Danke für die Hilfe :-)

Isie

Die unständigen Entgtbestandteile fließen als Durchschnittsbetrag der letzten 3 Kalendermonate ein, soweit es sich nicht um ausgenommen Bestandteile handelt. Siehe § 21 TVöD.

wassermann

Danke schon mal für die Antwort.

Also gelten die Monate wo das Geld ausgezahlt wurde und nicht in denen diese angefallen sind?

Die Urlaubstage die dann damit berechnet werden tauchen ja erst immer später in der Abrechnung auf. Ist dies nicht genau geregelt damit man es nachvollziehen kann? Siehe mein Beispiel.

Danke nochmals!

Isie

Maßgebend sind nicht die im Bemessungszeitraum fälligen, sondern die im Bemessungszeitraum entstandenen unständigen Bezüge. Wenn dein Urlaub im Juli beginnt, werden die in den Monaten April bis Juni erarbeiteten unständigen Bezüge mit einem Drittel des Gesamtbetrages in die Berechnung einbezogen. Dies gilt nicht für ausgenommene unständige Bezüge.