§ 31 Führung auf Probe - Stufenzuordnung bei dauerhafter Übertragung

Begonnen von Kongenial, 15.07.2021 21:07

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Kongenial

Hallo an das Forum,

folgendes Szenario:
- Eingruppierung derzeit in E 9c, Stufe 3. Stufenaufstieg regulär zum 01.01.2022 in die Stufe 4.
- ab dem 01.10.2021: Führung auf Probe gem. § 31 TVöD für 12 Monate (E 10)

Fragen:
- Erfolgt der Stufenaufstieg zum 01.01.2021 in Stufe 4, sodass die Vergütung inkl. Zulage ab dem 01.01.2022 in
   der E 10 Stufe 4 erfolgt? Wenn nicht, wie ist es dann?
- Wie werde ich bei Bewährung in der Führung auf Probe zum 01.10.2022 eingruppiert? Ich gehe von E 10 Stufe 4
   aus, Laufzeit beginnt zum 01.10.2022 neu. Wenn nicht, wie ist es dann?

Ich danke ausdrücklich für die Bewertung dieser Konstellation! Viele Grüße!

Spid


Kongenial

Okay, das war ein Schreibfehler (ein entscheidender).

Nochmal:
Richtig wäre:
folgendes Szenario:
- Eingruppierung derzeit in E 9c, Stufe 3. Stufenaufstieg regulär zum 01.01.2022 in die Stufe 4.
- ab dem 01.10.2021: Führung auf Probe gem. § 31 TVöD für 12 Monate (E 10)

Fragen:
- Erfolgt der Stufenaufstieg zum 01.01.2022 in Stufe 4 (auch während der Führung auf Probe), sodass die Vergütung inkl. Zulage ab dem 01.01.2022 in der E 10 Stufe 4 erfolgt? Wenn nicht, wie ist es dann?
- Wie werde ich bei Bewährung in der Führung auf Probe zum 01.10.2022 eingruppiert? Ich gehe von E 10 Stufe 4
aus, Laufzeit beginnt zum 01.10.2022 neu. Wenn nicht, wie ist es dann?

Danke vorab!