SB Organisation vs. Personal

Begonnen von LernenfuersLeben, 16.07.2021 10:21

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LernenfuersLeben

Hallo an alle,
ich hoffe, ich habe das richtige Unterforum gewählt.
Da hier wahrscheinlich einige in den Tätigkeitsbereichen unterwegs sind/waren, bin ich auf eure Meinungen/Erfahrungen gespannt. Ich brauche etwas Input und hoffe auf Unterstützung.

Mich interessiert, welche der zwei Stellen eurer Meinung nach das bessere Gesamtpaket abbilden? Sicher ist die EG natürlich interessant, aber was meint Ihr zu den Inhalten? Beides Stellen in großen Kommunalverwaltungen.

Personalsachbearbeiter/in E10
- von der Einstellung bis zur Kündigung/Austritt
- Begleitung der vollständigen Auswahlverfahren
- laufende Personalsachbearbeitung (nur Tarifbeschäftigte)
- Führen von Personalgesprächen
- Anleitung der Personalverantwortlichen in den Fachbereichen bezügl. personalwirtschaftl. Angelegenheitem
- Sicherstellung der Zusammenarbeit mit den Personalvertretungen

Organisator/in E11
- Stellenbeschreibung + Stellenbewertung
- Mit(betreuung) einzelner (kleiner) Projekte in den Bereichen
- Organisationsuntersuchungen/ Entwicklung
Wobei der erste Punkt in der Realität deutlich überwiegt (80%?).

Vielen Dank im Voraus.

Liebe Grüße

Lars73

In der Stelle in der Organisation ist das Problem, dass man in der Kommune wohl bisher nicht tarifkonform eingruppiert. Da ist also Ärger vorprogrammiert. Die erste Amtshandlung wäre Z.B. die eigene Eingruppierung zu korrigieren, weil E11 eher unplausibel für 80% Stellenbeschreibung und -bewertung ist.

Welche Kenntnisse hat man denn? Organisationsuntersuchung sind halt andere als für normale Personalbetreuung.

LernenfuersLeben

Hallo danke für Ihr/dein Feedback. Aber wieso sollte die Kommune nicht tarifkonform eingruppieren? Wie kommt die Annahme?
Zur Stellenbeschreibung + -bewertung in Eigenverantwortung nicht nur bei den allgemeinen Merkmalen, sondern die komplette EGO. Das wäre keine besondere Schwierigkeit + Bedeutung? Hm, hätte ich anders gesehen. Und ja, Stellenbewertung führt oftmals zu unterschiedlichen Meinungen und auch auch Diskussionen..

Kenntnisse? Meine eigenen?

Mir gehts darum, wo man auf Dauer das bessere ,,Preis- Leistungsverhältnis" zwischen den 2 Stellen sieht. Da gibts ja bestimmt unterschiedliche Ansichten?. Ich versuche mir da nur eine klarere Meinung zu bilden.

Spid

Es beginnt bereits damit, daß der AG überhaupt nicht eingruppiert.

One

Eine pauschale Aussage ist hier nicht möglich, da es neben der Aufgabe noch eine Reihe von weiteren zu beachtenden Faktoren gibt, wie z.B. Vorgesetzte, die Kollegen, konkrete Ausgestaltung der Aufgabe, Zuständigkeiten, Gestaltungsmöglichkeiten, etc.; Entgelt spielt ja nach deiner Aussage nicht die tragende Rolle.

Persönlich aus meinen eigenen Verwendungen in beiden Aufgabenbereichen würde ich zur Organisation gehen und das aus folgenden Gründen:
- in der Regel größere Gestaltungsmöglichkeiten
- größere Unabhängigkeit, als in der Personalsachbearbeitung, wo man meist doch aufgrund vieler Störfaktoren (Vorgesetzte, unsachliche Fremdinteressen, etc.) sehr fremdgesteuert ist und oftmals auch seinen "arbeitsethischen Kompass" ausschalten muss
- auch ist das Personalgeschäft vielfach hoch emotional, während in der Organisation oftmals doch eher noch Sacherwägungen eine Rolle spielen
- Grundsatz: "Personal folgt der Organisation"

Aber das ist nur meine persönliche Einschätzung...

LernenfuersLeben

Ja, korrekt. Er gibt seine Rechtsmeinung ab. Ich habe die Fragestellung von Lars aufgegriffen. Wie ist Ihre Meinung zu zum Thema @Spid. Aufgrund Ihrer Erfahrungen wäre das wirklich interessant.

Schinkensandwich

Ich finde auch, dass es pauschal schwierig ist, zu sagen was das "bessere Gesamtpaket" sein soll. Tendenziell ist die Tätigkeit in der Organisation etwas höherwertiger (logisch, deshalb auch die höhere Entgeltgruppe). Man darf aber auch nicht vergessen, dass dabei teilweise großen Druck von oben abbekommt. Wenn man da nicht den nötigen Rückhalt hat, steht man schnell zwischen den Stühlen.

Im Übrigen finde ich beide Eingruppierungen erstaunlich hoch. Ich kenne das aus mehreren Behörden so, dass die Tätigkeit als Personalsachbearbeiter mit exakt den genannten Aufgaben eher maximal bei E9b liegt (manchmal auch nur bei E8) und als SB in der Organisation mit weitgehend den gleichen Tätigkeiten maximal bei E10.

Jockel

Kommt drauf an, was einem eher liegt. Das operative Personalgeschäft ist -je nach Größe- abendfüllend und zeitaffin. Bei der Orga ist das meist nicht ganz so ausgeprägt, dafür sind die Zielkonflikte vorprogrammiert.

Ich hatte mich an dieser Stelle vor langer Zeit für die Orga entschieden und es nie bereut.

JC83

Zitat von: Schinkensandwich in 17.07.2021 17:12
Ich kenne das aus mehreren Behörden so, dass die Tätigkeit als Personalsachbearbeiter mit exakt den genannten Aufgaben eher maximal bei E9b liegt (manchmal auch nur bei E8) und als SB in der Organisation mit weitgehend den gleichen Tätigkeiten maximal bei E10.

Mich würde z.B. die Erklärung/Begründung für die Eingruppierung folgender Stelle interessieren:

https://www.service.bund.de/IMPORTE/Stellenangebote/editor/Bundeskanzleramt/2021/06/4029690.html?nn=4642046&type=0&searchResult=true&templateQueryString=bundeskanzleramt

"Sie sind für die Entgeltangelegenheiten und alle steuer-/ sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten der rund 350 Beschäftigten zuständig. Dazu zählt u. a.:

Festsetzung und Anordnung der monatlichen Entgeltzahlungen
Ansprechpartner/-in für alle Fragen der Beschäftigten
Ansprechpartner/-in für Krankenkassen und Behörden
Beratung zu den finanziellen Auswirkungen von angedachten Personalentscheidungen
Sie wirken bei tarifrechtlichen Grundsatzfragen, insbesondere im Bereich Sonderformen der Arbeit (§ 7 TVöD) mit, prüfen Entgeltfortzahlungsansprüche und sind für die Zusatzversorgung der Beschäftigten bei der VBL zuständig.
Sie erstellen verschiedenste Auswertungen, Statistiken und Übersichten und übernehmen die Urlaubs- und Krankheitsvertretung in den Bereichen Besoldung und Versorgung. "

"Bei  Vorliegen  der  Voraussetzungen ist eine  Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 12 des Tarifvertrags  für  den  öffentlichen  Dienst(TVöD) möglich."

Immerhin Bundeskanzleramt (!); höher (?!) geht es ja kaum in der Nahrungskette im öD... 8)

Spid

Bis E12 kann ja auch E9c heißen, in die derjenige mutmaßlich eingruppiert sein wird, dem die genannte auszuübende Tätigkeit übertragen wird.

Das Bundeskanzleramt ist aber auch eine eher kleine und unbedeutende Behörde.

2strong

Und auch dort fallen Eingruppierung und Vergütung regelmäßig auseinander.

JC83

Zitat von: Spid in 21.07.2021 10:49
Bis E12 kann ja auch E9c heißen, in die derjenige mutmaßlich eingruppiert sein wird, dem die genannte auszuübende Tätigkeit übertragen wird.

Kannst du das näher erläutern? Dem Wortlaut nach, ginge man üblichweise davon aus, dass man max. E12 als Entgelt erhalten kann.

Spid

Mit "bis" drückt man üblicherweise eine Grenze aus, die man nicht überschreiten möchte. Alles diesseits dieser Grenze wird davon umfaßt. Mithin wäre dies hier alle Entgeltgruppen bis E12 einschließlich. Dazu gehört auch E9c. E1 oder E6 wären auch davon abgedeckt - entsprächen aber ebensowenig der Eingruppierung wie E10 oder E12.

Jockel

Die Bundesbehörden haben noch zusätzlich das Problem, dass dort auch beamtete Personalsachbearbeiter mit A 13 gD sitzen (aus den seligen Zeiten außergesetzlich gebündelter Dienstposten A9-A13 gD) und man es -ohne Rechtsgrund- für "unfair" hält, dass TB dort dann nur EG 9b max. EG 9c erhalten.

One

Zitat von: Jockel in 23.07.2021 12:58
Die Bundesbehörden haben noch zusätzlich das Problem, dass dort auch beamtete Personalsachbearbeiter mit A 13 gD sitzen (aus den seligen Zeiten außergesetzlich gebündelter Dienstposten A9-A13 gD) und man es -ohne Rechtsgrund- für "unfair" hält, dass TB dort dann nur EG 9b max. EG 9c erhalten.

In obersten Bundesbehörden, also auch dem Bundeskanzleramt, ist eine gebündelte Dienstpostenbewertung über die gesamte Laufbahn nicht außergesetzlich sondern nach § 18 Absatz 1 Satz 2 BBesG ausdrücklich so vorgesehen. Für die übrigen Bundesbehörden gebe ich dir recht.