Rettungsleitstelle - bei Großschadenslagen, Fahrzeit zum Arbeitsort Arbeitszeit

Begonnen von Martin, 17.07.2021 17:28

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Martin

Ist die Fahrzeit zum Arbeitsort im Falle einer Vollalarmierung der Rettungsleitstelle bei einem Großchadensereignis, wovon man als Disponent im Dienstfrei alarmiert wird und zur Arbeit kommen sollte, als Arbeitszeit zu werten?

Spid

Findet auf das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag Anwendung?


Spid

Wenn es sich um eine tatsächliche Inanspruchnahme im Rahmen einer Rufbereitschaft handelte Ja, ansonsten nur, wenn man das mit dem AG verhandelt hat, als man sich bereit erklärte, die Arbeit aufzunehmen.

Martin

Es handelt sich nicht um eine klassische Rufbereitschaft. Die gibt es zusätzlich im Dienstplan eingetragen. Hier ist es wirklich der Fall einer Großschadenslage, wo Mitarbeiter im dienstfrei alarmiert werden und dann ,,freiwillig" den Dienst aufnehmen. Ein Schriftstück über die Vergütung oder gar der Fahrzeit/Arbeitszeit gibt es nicht. Es wird einfach normal beim Betreten der Dienststelle eingestempelt.

Spid

Wie bereits ausgeführt: wenn man derlei nicht ausgehandelt hat, gibt es keinen Anspruch.

Martin

derzeit gibt es nichts was in unserem Intranet veröffentlicht wurde. Danke für den Hinweis.

Spid

Was hindert Dich daran zu sagen, daß Du nur kommst, wenn der Arbeitsweg Arbeitszeit ist - und Du für jede Stunde Arbeitszeit Überstundenzuschläge haben möchtest.

Martin

Weil das in der Ad hoc Situation der Schichtleiter nicht entscheiden kann und bis dato das einfach noch nicht offiziell zur Sprache kam.

Spid

Dann bekommt der AG halt sein Personal nicht zusammen und trifft das nächste Mal Vorkehrungen.