E7 zu E9a

Begonnen von wednesday97, 24.07.2021 14:12

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wednesday97

Hallo,

Als CTA von E7 Stufe 3 könnte ich zu E9a wechseln.

E8 gibt es tariflich nicht.

Würde ich dann die Besitzbewahrung erhalten und so zu E9a Stufe 2 kommen oder müsste ich bei Stufe 1 anfangen?

Das Fließschema im TVL Forum für die Höhergruppierung konnte ich für E7 zu E9a nicht finden.


LG

Spid

Was soll ,,wechseln" heißen? Den AG wechseln, die auszuübende Tätigkeit beim selben AG wechseln...

Was für eine Besitzstandswahrung? Was für ein Fließschema?

WasDennNun

Höhergruppierung beim gleichen AG führt zur Stufe 2.
Wechsel zum neuen AG zur Stufe 1, wenn man nicht was anderes aushandelt.