Heilerziehungspfleger/in

Begonnen von Tizian, 27.07.2021 10:00

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Tizian

Wir suchen Kinderpfleger/innen für unsere Kinderkrippe und Kindergarten. Da sich hier die Zahl der Bewerber sehr gering hält, dachten wir evtl. an die zusätzliche Aufnahme in der Stellenanzeige von "Heilerziehungspfleger/innen". Diese sind aber Fachkräfte, also eigentlich gleichgestellt mit Erzieher (EG S 8 a).
Haben wir hier einen Denkfehler gemacht und sollten wir "Heilerziehungspflegerhelfer/innen" mit in die Stellenanzeige aufnehmen oder werden Heilerziehungspfleger/innen in Kitas mit Kinderpfleger/innen gleichgestellt (evtl. Eingruppierung in EG S 4)?

Spid

Maßgeblich für die Eingruppierung ist nicht, was Ihr sucht. Maßgeblich ist die auszuübende Tätigkeit - und erst im nächsten Schritt die Prüfung des Vorliegens von Voraussetzungen in der Person, die in einem Tätigkeitsmerkmal genannt werden.

Tizian

Also, die auszuübende Tätigkeit ist die einer Kinderpflegerin.

Spid

Dann ist auch die Eingruppierung entsprechend.

Wdd3

s3, ohne entsprechende Ausbildung S2

Tizian