Wie wird eine Tätigkeit bewertet?

Begonnen von TheHax0r, 27.07.2021 08:21

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Spid

Mehr Arbeit ist für die Eingruppierung unbeachtlich und in vielen Fällen führt auch ein höheres Maß an Verantwortung nicht zu einer höheren Entgeltgruppe. Die Feststellung, welche Entgeltgruppe tatsächlich vorliegt, trifft ein ArbG aufgrund eines entsprechenden Feststellungsantrags. Andere Stellen äußern lediglich eine Rechtsmeinung, die mehr oder weniger fundiert ist. Es gibt verschiedene Dienstleister, die diese Dienstleistung gegen Bezahlung erbringen.

Organisator

Zitat von: Gotep in 27.07.2021 13:59
Gibt es eigentlich irgendwas oder irgendwen wie man seine eigene Tätigkeitsbewertung überprüfen lassen kann?

Hier bei uns sind die letzten 15 Jahre ziemlich viele Aufgaben dazu gekommen, aber die Lohngruppe ist immer gleich geblieben und Zulagen die es früher gab sind einfach weg gefallen.

Gibt es so eine Tätigkeitsbewertungs-Überprüfungsstelle? ;)

Eine erste Einschätzung kann dir hier auch im Forum gegeben werden, wenn du die Tätigkeiten (in Arbeitsvorgängen mit Zeitanteilen) nennen würdest.

WasDennNun

Zitat von: Gotep in 27.07.2021 13:59
Gibt es so eine Tätigkeitsbewertungs-Überprüfungsstelle? ;)
Zitat von: Spid in 27.07.2021 14:48Es gibt verschiedene Dienstleister, die diese Dienstleistung gegen Bezahlung erbringen.
In Ergänzung dazu:
Auch ein Rechtsanwalt der auf Tarifrecht spezialisiert ist, könnte so eine Dienstleistung gegen Entgelt erbringen.
Oder evtl. GEewerkschaften

Gotep

Zitat von: Organisator in 27.07.2021 14:59
Zitat von: Gotep in 27.07.2021 13:59
Gibt es eigentlich irgendwas oder irgendwen wie man seine eigene Tätigkeitsbewertung überprüfen lassen kann?

Hier bei uns sind die letzten 15 Jahre ziemlich viele Aufgaben dazu gekommen, aber die Lohngruppe ist immer gleich geblieben und Zulagen die es früher gab sind einfach weg gefallen.

Gibt es so eine Tätigkeitsbewertungs-Überprüfungsstelle? ;)

Eine erste Einschätzung kann dir hier auch im Forum gegeben werden, wenn du die Tätigkeiten (in Arbeitsvorgängen mit Zeitanteilen) nennen würdest.

Guten Morgen,

das ist leider gar nicht so einfach ich hab zwar eine Tätigkeitsbeschreibung mit den Prozentualen Anteil an die gesamt Arbeitszeit.
Aber das sind knapp 4 Seiten Fließtext, wo drin halt diverse Arbeiten stehen viele auch in denen man persönlich(!) Haftbar gemacht werden kann, das wird aber nur in einem Nebensatz erwähnt. Ausgeschrieben ist die Stelle mit einer 9b


Spid

Auch für Dich gilt die Haftungsbeschränkung des §3 Abs. 7 TV-L, also lediglich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ansonsten haftet der AG - völlig gleichgültig, was in irgendeiner Stellenbeschreibung steht.