Höhergruppierung / Stufenlaufzeit

Begonnen von officebuyman, 26.07.2021 09:55

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Spid

Was habt Ihr alle unterschrieben und ins Rollen gebracht? Ein Antrag auf Höhergruppierung ist eine einseitige Willenserklärung des TB, konnte in einigen Fällen 2020 gestellt werden und wirkte stets auf den 01.01.20 zurück.

Dienstbeflissen

Ihr habt sicher den AG aufgefordert sich eine aktuelle Rechtsmeinung hinsichtlich der Eingruppierung zu bilden. Sofern sich die auszuführenden Tätigkeiten nicht verändert haben und diese tatsächlich zu einer E9 führen warst du schon immer in E9 eingruppiert.

Nici

Wir Mitarbeiter haben den Antrag auf Höhergruppierung nach Rücksprache mit dem Chef gestellt. Meine Frage ist, wenn dem Antrag stattgegeben wird, würde ich automatisch in die 9/3 eingestuft  werden richtig?

Spid

Eine Eingruppierung in E9 halte ich für ausgeschlossen. Zur Wirkung des Antrags auf Höhergruppierung habe ich bereits ausgeführt.

Dienstbeflissen

Haben sich deine auszuübenden, also die dir wirksam und nicht nur vorübergehenden übertragenden Tätigkeiten geändert?

Nici

Das hört sich ja dann gut an, wenn ich dann schon immer in der EG 9 war. Dann hätte es ja nur Vorteile 😊

Dienstbeflissen

Dazu gibt es jedoch die bittere Erkenntnis jahrelang zu wenig Entgelt bezogen zu haben.

Spid

Eine Eingruppierung in E9 bleibt ausgeschlossen und war es auch 2020 bereits.

Isie

Vor dem 01.01.2019 aber nicht.

Nici

Ja, Mal sehen, ob dem Antrag stattgegeben wird. Ich denke die Entscheidung wird bald getroffen. Jedenfalls tut sich dort einiges😊

Nici

Zitat von: Spid am 28.07.2021 19:57
Eine Eingruppierung in E9 bleibt ausgeschlossen und war es auch 2020 bereits.

Wieso halten Sie es denn für ausgeschlossen? Ich kann ja Mal berichten, wenn ich was neues weiß...ich bin jedenfalls guter Dinge...

Spid

Zitat von: Isie am 28.07.2021 19:59
Vor dem 01.01.2019 aber nicht.

Das ist zutreffend. Aber wir haben weder jetzt noch zum Antragszeitpunkt noch zu dessen Wirkungszeitpunkt vor dem 01.01.19.

Spid

Zitat von: Nici am 28.07.2021 19:59
Ja, Mal sehen, ob dem Antrag stattgegeben wird. Ich denke die Entscheidung wird bald getroffen. Jedenfalls tut sich dort einiges😊

Ein Antrag auf Höhergruppierung entfaltete seine Wirkung unmittelbar, dem AG kam keine Entscheidung zu.

Dienstbeflissen

Zitat von: Nici am 28.07.2021 19:59
Ja, Mal sehen, ob dem Antrag stattgegeben wird. Ich denke die Entscheidung wird bald getroffen. Jedenfalls tut sich dort einiges😊
Dem AG steht keine Entscheidung zu. Er gruppiert auch nicht ein. Eingruppierung ist. Der AG bildet sich lediglich eine Rechtsmeinung.

Spid

Zitat von: Nici am 28.07.2021 20:02
Zitat von: Spid am 28.07.2021 19:57
Eine Eingruppierung in E9 bleibt ausgeschlossen und war es auch 2020 bereits.

Wieso halten Sie es denn für ausgeschlossen? Ich kann ja Mal berichten, wenn ich was neues weiß...ich bin jedenfalls guter Dinge...

Es gibt keine E9. Mithin kann man auch nicht in E9 eingruppiert sein.