Höhergruppierung / Stufenlaufzeit

Begonnen von officebuyman, 26.07.2021 09:55

« vorheriges - nächstes »

Dienstbeflissen

Zitat von: Spid am 28.07.2021 20:04
Zitat von: Nici am 28.07.2021 20:02
Zitat von: Spid am 28.07.2021 19:57
Eine Eingruppierung in E9 bleibt ausgeschlossen und war es auch 2020 bereits.

Wieso halten Sie es denn für ausgeschlossen? Ich kann ja Mal berichten, wenn ich was neues weiß...ich bin jedenfalls guter Dinge...

Es gibt keine E9. Mithin kann man auch nicht in E9 eingruppiert sein.
Es geht - wie du wenigstens ahnst - nicht um den tatsächlich existierenden Antrag auf Höhergruppierung, sondern ganz offenbar um eine Aufforderung an den AG sich eine aktuelle Rechtsmeinung zur Eingruppierung zu bilden, umgangssprachlich nennen dies halt einige Antrag auf Höhergruppierung. Der TE führ die Tätigkeiten schon mehrer Jahre  aus, also gut möglich dass seine Tätigkeiten damals E9 wohl mit verlängerter Stufenlaufzeot waren und nun eben E9a

Dienstbeflissen

Zitat von: Nici am 28.07.2021 20:02
Zitat von: Spid am 28.07.2021 19:57
Eine Eingruppierung in E9 bleibt ausgeschlossen und war es auch 2020 bereits.

Wieso halten Sie es denn für ausgeschlossen? Ich kann ja Mal berichten, wenn ich was neues weiß...ich bin jedenfalls guter Dinge...
Ich würde Dir noch raten den Differenzbetrag aus E8-E9a geltend zu machen und den AG zur Zahlung aufzufordern um die Ausschlussfrist zu unterbrechen. Theoretisch müsste der AG nämlich aktuell gar nichts machen.

Spid

Ob jemand etwas anderes meint als er schreibt, ist dessen Problem. Auch ändert Deine Vorbringung nichts an der Unmöglichkeit der Eingruppierung in E9.

Dienstbeflissen

Zitat von: Spid am 28.07.2021 20:18
Ob jemand etwas anderes meint als er schreibt, ist dessen Problem. Auch ändert Deine Vorbringung nichts an der Unmöglichkeit der Eingruppierung in E9.
Ist ja bekannt, das du so tickst und auch irgendwie bewundernswert. Aber Dir muss ja kalt sein, das nicht alle so sind, sonst kämest du wohl kaum zurecht und könntest es nicht entsprechend ausnutzen.

Spid

Man kommt bestens zurecht, wenn man seinen Wertmaßstab an alle übrigen anlegt und diese daran mißt.

Dienstbeflissen

Eine klarstellende Frage an dem TE ob a oder b gemeint ist würde ja helfen und hätte den gleichen belehrenden Charakter, macht die nur wohl weniger Spaß. Vielleicht kommt das ja noch, wenn du altersmilde wirst.

Nici

Ja klar meinte ich die E9 a. Sry, dass a habe ich vergessen beizufügen. Danke für deinen Rat😊

Wdd3

Zitat von: officebuyman am 27.07.2021 13:19
Zitat von: WasDennNun am 27.07.2021 12:12
Zitat von: Wdd3 am 27.07.2021 11:42
sorry, das ist richtig. Meines Wissens hat @officebyman nicht benannt in welchem Jahr sich der Herbst befindet in dem er neue Aufgabe erhält. Gemäß der üblichen Vorgehensweise hier hätte es keine hilfreiche Antwort gebe dürfen. 8)
Da der einfache temporale Zusammenhang in der SV gegeben ist, hat es für jemanden der des verständigen Lesens mächtig ist nicht einer Jahreszahl bedurft.

Genau, eigentlich logisch. Aber Logik ist eben kein Kriterium bei der Ausführung von Jobs im ö.D..

Zitat von: Spid am 28.07.2021 20:18
Ob jemand etwas anderes meint als er schreibt, ist dessen Problem. Auch ändert Deine Vorbringung nichts an der Unmöglichkeit der Eingruppierung in E9.

:o

Spid

Sehr gut. Meine Ausführung ist nämlich ein hervorragendes Beispiel für die unmittelbare Anwendung der Grundsätze der Logik.

Wdd3

Ja, ...so steht es da. Oder ist ein Post erst dann legitimiert wenn du ihn bestätigst?

Spid

Du hast gerade Dein Leckerli bekommen. Die Kombination aus negativen und positiven Sanktionen ist deutlich wirkungsvoller als die Beschränkung auf eines von beidem.

Wdd3

!!1!elf!!!11 :o >:( 8) ;D

Dein Wertemaßstab ist offensichtlich an den eines Maquereau angepasst, also wie alles von dir was sich im Umgang untereinander abspielt vollkommen unbeachtlich.   

Spid

Du meinst also, das Leckerli hättest Du überhaupt nicht verdient?