SB Organisation vs. Personal

Begonnen von LernenfuersLeben, 16.07.2021 10:21

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LernenfuersLeben

Erstaunlich, dass die Meisten die Orga bevorzugen würden. An diesen Diskussionen sieht man wieder sehr schön, wie schwierig und umfassend die Bewertung von Stellen ist. Fast jeder hat eine andere Rechtsmeinung dazu. Sind die o.g. Stellenbewertungen so unrealistisch? Ich habe dies in größeren Behörden des Öfteren schon so bewertet gesehen.

In der Orga mit dem Hauptanteil der Stellenbewertung und den angesprochenen Zielkonflikten sowie das ständige "hin und her" gerissen sein bzw. ob das Tätigkeitsmerkmal XY erfüllt ist oder eben nicht, seh ich als nicht unbedingt nervenschonende Tätigkeit. Es sind ja einige in Orga tätig, kommt die Routine/Abgeklärtheit der Bewertung mit den Jahren? Man sieht ja, dass die Bewertung mit der "bis zur E12" im Bundeskanzleramt auch eine E9c sein könnte. Wie ist das Möglich, die Tätigkeiten sind doch fix, also muss doch auch die Bewertung fix sein. Nimmt die Stellenbewertung denn bei euch in der Orga auch den Großteil der Arbeitszeit in Anspruch? Das wäre mal interessant.

Wohl ist da die Personalsachbearbeitung mit den o.g. Tätigkeiten einfacher, da Arbeitsrecht und Tarifrecht bereits sehr gut kommentiert und ausgeurteilt ist? Klar könnte man theoretisch in der Orga mehr bewegen, allein schon bei komplexen Org-Untersuchungen. Die Frage ist, wie die Praxis in einer Behörde aussieht und dies angenommen wird? Ist die Personalsachbearbeitung irgendwie abwechslungsreicher und kommunikativer (Vorstellungsgespräche, Mitarbeitergespräche etc), oder sehe ich das falsch?

Fazit:
Die Bewertung meiner beschriebenen o.g. Tätigkeiten der zwei Stellen erscheint einigen sehr hoch. Gerade die Tätigkeit der Personalsachbearbeitung, wo max. E9b-9c gesehen wird. Da sollte "man" mit einer E10 doch sehr gut leben können, ggf. besser als in der Orga mit der 11? Grund: mehr Abwechslung in der Breite vorhanden und das Themenfeld einfacher zu bearbeiten?

LernenfuersLeben

Zitat von: Spid am 21.07.2021 13:27
Mit "bis" drückt man üblicherweise eine Grenze aus, die man nicht überschreiten möchte. Alles diesseits dieser Grenze wird davon umfaßt. Mithin wäre dies hier alle Entgeltgruppen bis E12 einschließlich. Dazu gehört auch E9c. E1 oder E6 wären auch davon abgedeckt - entsprächen aber ebensowenig der Eingruppierung wie E10 oder E12.

Was ist die Sinnhaftigkeit dieser Regelung? Wenn die Stelle im Voraus mit der E9c bewertet ist, warum sollte die Personalstelle genau diese Stelle dann bis max. E12 ausschreiben? Welche Gründe könnten denn dann dafür sprechen eine E10, E11, E12 oder gar weniger zu erhalten? Oder könnte es sein, dass es ein vorläufiger Stellenwert ist, da die Stelle möglicherweise noch bewertet wird?
Ist es Praxis dann im VG zu fragen, welche EG ist es denn nun? Komische Art irgendwie... Am Abschluss kann es ja eigentlich nicht liegen, da muss ja so oder so die Befähigung mit einem einschlägigen Bachelor/Fachwirt nachweisen werden.

Spid

Welche Regelung? Und welche Relevanz sollte die Bewertung durch den AG haben?

LernenfuersLeben

Zitat von: Spid am 29.07.2021 11:01
Welche Regelung? Und welche Relevanz sollte die Bewertung durch den AG haben?

Ok, da ist etwas dran. Trotzdem eine unprofessionelle, intransparente Vorgehensweise, oder?

Spid

Werbesprech halt - ein aufstrebendes Szeneviertel ist nunmal auch nur ein Ghetto.

Bastel

Zitat von: LernenfuersLeben am 29.07.2021 11:57
Zitat von: Spid am 29.07.2021 11:01
Welche Regelung? Und welche Relevanz sollte die Bewertung durch den AG haben?

Ok, da ist etwas dran. Trotzdem eine unprofessionelle, intransparente Vorgehensweise, oder?

Je nach Kompetenz des Bewerbers werden die entsprechenden Auftragen übertragen. Ein Überflieger bekommt Tätigkeiten, welche zur E12 führen, ein anderer nur Tätigkeiten für die E10...

Oder man möchte den Bewerbern nur eine Karotte hinhalten...

Organisator

Da würde mich mal interessieren, welche Tätigkeiten bei einem SB Organisation oder Personal eine E 12 rechtfertigen würden.

Spid

Bspw. durch die Bearbeitung besonders schwieriger Grundsatzfragen mit richtungsweisender Bedeutung für nachgeordnete Bereiche in obersten Bundes- oder Landesbehörden

Organisator

Soweit war ich auch schon ;)

Etwas Konkreteres wäre da noch schöner.

Spid

Na, so schwer ist das doch nicht: bspw. derjenige, der die Richtlinien festlegt, anhand derer sich der AG eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung bildet - und zwar eben in einer der genannten Behörden mit verbindlicher Wirkung für den gesamten nachgeordneten Bereich genau dann, wenn die Arbeitsplätze in eben diesem Bereich dergestalt differenziert sind, daß ein großer Teil der in der EGO abgebildeten Tätigkeitsmerkmale abgebildet ist und zudem die Abgrenzung zum AT-Bereich vorgenommen wird.

Organisator

Klingt spannend. Rein praktisch würde ich aber erwarten, dass solche ministeriellen Grundsatzentscheidungen eher von höher als E 12 eingruppierten Personen vorgenommen werden.

Spid

Vielleicht von welchen, die höher bezahlt werden.

Badener

Ich war selbst als SB Organisation in einer recht großen Kommunalverwaltung tätig.

Die Aufgabe ist interessant und du bekommst Einblick in alle möglich Bereiche der Verwaltung. Dir muss dabei auch bewusst sein, dass teilweise Druck von Fachämtern aber auch vom eigenen Amt kommen kann. Hier war es außerdem so, dass häufig das Ergebnis von vorne herein feststand und mit Gestaltungsmöglichkeiten nicht viel war.

Die Orga ist hier aber auch so was wie ein Sprungbrett. Durch die mit der Arbeit einhergehende Vernetzung und Erfahrungen, ergeben sich immer wieder Möglichkeiten in einem anderen Amt weiter zu kommen. Hier sind die meisten SB Organisation ein paar Jahre auf ihren Stellen und entwickeln sich dann, meist intern, weiter. Beispielsweise als Abteilungsleitungen usw. in Fachämtern.