Zulagenwegfall bei Höhergruppierung

Begonnen von MTAF, 20.08.2021 17:33

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

MTAF

Ich bin seit 01.06.2012 in der Entgeltgruppe E 9b eingruppiert. Mittlerweile in die Stufe 4 aufgestiegen und erhalte eine Zulage nach §16 Abs. 5 zur E 9b Stufe 5.

Tabellenentgelt E9b Stufe 4     3831,78 €
Zulage §16                             346,32 €

Mein Bruttoverdienst beträgt somit 4178,10 €. Nun bekomme ich zum 01.09.2021 eine Erweiterung meines Tätigkeitsbereiches, welche mit einer Höhergruppierung in die E 10 Stufe 3 verbunden ist.

Wie verhält es sich mit der Zulage nach §16? Habe ich somit einen monatlichen Entgeltverlust sowie einen Verlust bei der Jahressonderzahlung?

Vielen Dank für eure Antworten.

Spid

Ob die jederzeit widerrufliche Zulage fortgezahlt wird, hängt davon ab, ob der AG das will.

MTAF

Wo steht das, dass die Zulage nicht wegfallen muss bei einer Höhergruppierung?

Spid

Wo steht, sie müsse wegfallen?

MTAF

Die Zulage ist bezogen auf die Entgeltgruppe als Stufenvorweggewährung. Bei einem Entgeltgruppenwechsel ist es ja logisch, dass Sie wegfallen wird, da Sie sich ja auf die Entgeltgruppe bezieht, in der man ja bei einer Höhergruppierung nicht mehr eingruppiert ist. Das würde bedeuten, dass ich durch die Höhergruppierung ein Entgeltverlust von ca. 70,- € brutto sowie bei der JSZ haben würde.

Spid

Also nirgendwo. Eine Stufenvorweggewährung ist nicht entgeltgruppenbezogen, ihr tariflich maximal möglicher Betrag errechnet sich lediglich aus der Eingruppierung. Die Dir gewährte Zulage könnte auch in jeder anderen Entgeltgruppe gewährt werden, sofern der jeweilige Höchstbetrag nicht überschritten wird.

WasDennNun

Zitat von: MTAF in 22.08.2021 09:59
Die Zulage ist bezogen auf die Entgeltgruppe als Stufenvorweggewährung. Bei einem Entgeltgruppenwechsel ist es ja logisch, dass Sie wegfallen wird, da Sie sich ja auf die Entgeltgruppe bezieht, in der man ja bei einer Höhergruppierung nicht mehr eingruppiert ist.
Ja, solche Vereinbarungen gibt es. Muss aber nicht so ausgestalltet sein.
Es gibt auch Zulagen, wo stumpf drin steht: 300€ mehr.
Und die müsste ja maximal gekürzt werden, wenn nach der HG die diff zu dem 2 Stufen höheren Entgelt kleiner 300€ wäre.
Zitat
Das würde bedeuten, dass ich durch die Höhergruppierung ein Entgeltverlust von ca. 70,- € brutto sowie bei der JSZ haben würde.
Dann würde ich der HG nur mit einer Zusage für eine Zulage zustimmen.