Stufen-Einordnung bei Stellenwechsel

Begonnen von trichter, 25.08.2021 16:34

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trichter

Hallo,

ich kann von einer befristeten Stelle (Universität) auf eine unbefristete Stelle (Schule) wechseln. Dies ist mit einem Bundeslandwechsel verbunden.

Derzeit bin ich Stufe 4 (TVL-13). Man sagte mir, daß ich auf der neuen Stelle (TVL-12) auf Stufe 1 einsortiert werde.

Ist das wirklich so? Werden die 12 Jahre Erfahrung im ÖD resetted, bzw. sind diese stellenbezogen?

Wird man bei einem Stellenwechsel wieder ganz "unten" einsortiert?

Spid

Die Stufen der Entgelttabelle bilden keine Erfahrung ab.

trichter

Zitat von: Spid in 25.08.2021 16:37
Die Stufen der Entgelttabelle bilden keine Erfahrung ab.

Danke für die Korrektur.

Da die Stufen zumindestens in meinem Bundesland mit der Beschäftigungsdauer korrelieren, habe ich das behelfsweise als "Erfahrung" bezeichnet.

Kannst Du denn die Frage beantworten? Fängt man bei einem Stellenwechsel wieder unten an?

Spid

Sofern keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt, besteht lediglich Anspruch auf die Einstellung in Stufe 1.

WasDennNun

Zitat von: trichter in 25.08.2021 16:39
Kannst Du denn die Frage beantworten? Fängt man bei einem Stellenwechsel wieder unten an?
Wenn keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt, kann man den neuen AG auffordern, dass er dir förderliche Zeiten (§16.2) oder Zeiten vorheriger Beschäftigung im öD (§16.2a) anerkennt.
Wenn er es nicht macht (weil er ja nicht muss, da Kann-Regelungen), dann unterschreibt man halt nicht.

Spid

Bei §16 Abs. 2a kann die Stufe ganz oder teilweise übernommen werden. Der TE hat in E12 aber keine Stufe erworben.

WasDennNun

Zitat von: Spid in 25.08.2021 17:09
Bei §16 Abs. 2a kann die Stufe ganz oder teilweise übernommen werden. Der TE hat in E12 aber keine Stufe erworben.
Verliert man bei einer Herabgruppierung Stufen? Nicht das ich wüsste.

Spid


WasDennNun

Zitat von: Spid in 25.08.2021 17:12
Welche Herabgruppierung?
Die die man durchführen lassen kann, wenn man 16.2a nutzen möchte um die Personalbedarfsproblematik von 16.2 zu umgehen.
Mangelnde Kreativität?
und komme jetzt nicht, damit, dass das vom TE nicht als SV geschildert wurde oder erfragt wurde.

Spid

Inwiefern könnte man Herabgruppierungen durchführen lassen? Für die Eingruppierung wird niemand tätig, sie ist. Eine Herabgruppierung findet im Sachverhalt nicht statt.

WasDennNun

Zitat von: Spid in 25.08.2021 17:19
Inwiefern könnte man Herabgruppierungen durchführen lassen? Für die Eingruppierung wird niemand tätig, sie ist. Eine Herabgruppierung findet im Sachverhalt nicht statt.
Tja, daran mangelt es dir halt. An Phantasie um Lösungen zu finden.
Zitat von: WasDennNun in 25.08.2021 17:16
und komme jetzt nicht, damit, dass das vom TE nicht als SV geschildert wurde oder erfragt wurde.

Einfach den alten AG sagen: Bitte übertrage mir mal ein paar andere Aufgaben, damit ich flugs für ne Juristische Sekunde herabgruppiert bin und schon hat man ein Lösung.
Oder umgekehrt, beim neuem AG.

Spid

Oder einfach dem AG sagen, daß man jetzt in die Ecke vom Flur pinkelt, weil der Weg zum Klo zu weit ist. Das ist ein deutlich lebensnäheres Konstrukt. Und kommt im Sachverhalt auch nicht vor.

WasDennNun

Tja, mit Empathie und Phantasie geht selbst im öD mehr als ein Spid mit seiner fachlichen Genialität erreichen kann.

Spid


WasDennNun

Das kommt im SV nicht vor und nein, ich bevorzuge Wein.