Laufbahnwechsel - Stufenzuordnung

Begonnen von AMohr, 01.09.2021 11:16

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AMohr

Hallo,

ich hab eine Frage zu nachfolgendem Sachverhalt.
Ich wurde 2018 als Arbeitnehmerin im gehobenen Dienst mit E9b Stufe 1 TVöD Bund eingestellt. Nach einem Jahr bin ich in die Stufe 2 gekommen. Danach wurde ich 2020 verbeamtet (A9 - Stufe 2 - unter Anerkennung weiterer Berufserfahrung). Jetzt habe ich meinen Masterabschluss fast in der Tasche und werde vermutlich im öffentlichen Dienst als Arbeitnehmerin E13 TVöD Bund eingestellt. Meine Frage: Bleibt meine Stufenzuordnung (Stufe 2) erhalten oder werde ich mit E13 Stufe 1 TVöD Bund eingestellt?.

Liebe Grüße

Spid

Es gibt bei TB weder einen gehobenen noch einen höheren Dienst noch Laufbahnen oder Laufbahnwechsel. Das ist Beamtengedöns ohne jede bedeutung für TB.

was_guckst_du

...ich würde mal von Stufe 1 ausgehen, da eine anerkennungsfähige Berufserfahrung für den höheren Dienst (auch wenn Spid sich daran bei TBs immer aufhängt) nicht vorliegt...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Organisator

Zitat von: was_guckst_du in 01.09.2021 11:29
...ich würde mal von Stufe 1 ausgehen, da eine anerkennungsfähige Berufserfahrung für den höheren Dienst (auch wenn Spid sich daran bei TBs immer aufhängt) nicht vorliegt...

oder du verhandelst die Stufe 2 bzw. 3 ;)
oder bleibst Beamte und machst den Aufstieg in den hD.

Spid

Zitat von: was_guckst_du in 01.09.2021 11:29
...ich würde mal von Stufe 1 ausgehen, da eine anerkennungsfähige Berufserfahrung für den höheren Dienst (auch wenn Spid sich daran bei TBs immer aufhängt) nicht vorliegt...
Was sollte "anerkennungsfähige Berufserfahrung für den höheren Dienst" sein? Und inwiefern wäre diese bei Einstellung als TB relevant? Da geht es nur um einschlägige Berufserfahrung und förderliche Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit. Letztere könnte durchaus vorliegen.

2strong

Wenn kein Arbeitgeberwechsel stattfindet, käme es dann nicht zur stufengleichen Höhergruppierung?

Organisator

Laut Sachverhalt ist die TE Beamtin.

Spid

Eben. Es gibt kein bestehendes Arbeitsverhältnis, in dem höhergruppiert werden könnte. Es handelt sich - wie von der TE geschildert, um eine Einstellung.

2strong

Pardon, aus einem Beamtenverhältnis, das ich bereits verdrängt hatte, ist es natürlich eine Einstellung, völlig richtig.