Stufenzuordnung bei Stellenwechsel

Begonnen von TVWaldschrat, 03.09.2021 15:01

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TVWaldschrat

Moin zusammen,

ich habe einen Mitarbeiter (E10/2), der sich intern auf eine freie Stelle bewerben möchte, um dort Tätigkeiten zu übernehmen, die für E11 ausgeschrieben sind.

Nun ist er aber bereits im letzten Jahr von E8/4 (bei Stufe 1 nach der Ausbildung angefangen) nach einigem Kämpfen auf E10 Höhergruppiert und hat dementsprechend einige Stufen einbüssen müssen. Nun möchte er aber bei der "Verhandlung" auf Stufe 3 gestuft werden. Personalabteilung sagt klar: Das ist unmöglich, da keine förderlichen Zeiten existieren und es sich nicht um eine Bindung von Personal handelt, da er sich ja beim gleichen AG bewirbt.
Ich sehe das anders, denn sobald er sich woanders bewirbt um eine "Bindung" daraus zu machen, ist er weg.

Seht ihr da Möglichkeiten?

Spid

Es handelt sich um eine Höhergruppierung. Sie führt in Stufe 2, §17 Abs. 4.

TVWaldschrat

Also gibt es nach TV-L wirklich keine Möglichkeiten für so einen Fall?

Spid


TVWaldschrat


Spid

Der oben genannte ist eine ganz gewöhnliche Höhergruppierung und wie ausgeführt geregelt.

TVWaldschrat

Also sind auch keine Zulagen möglich, weil es nur eine Höhergruppierung ist?

Spid

Eine Zulage nach §16 Abs. 5 wäre möglich, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Die berührt aber die Stufe nicht.

TVWaldschrat

Zitat von: Spid in 03.09.2021 15:24
Eine Zulage nach §16 Abs. 5 wäre möglich, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Die berührt aber die Stufe nicht.
Was wäre denn die Voraussetzung für "zur Bindung von qualifizierten Fachkräften"? Ein weg-bewerben des Angestellten und Angebotsvorlage, wie vermutet?

Spid

Es muß Anlaß geben, die eine Bindung erforderlich scheinen lassen.

TVWaldschrat

Zitat von: Spid in 03.09.2021 15:35
Es muß Anlaß geben, die eine Bindung erforderlich scheinen lassen.

Und so ein Anlass kann z.B. so aussehen wie genannt, oder auch anders? Dass der AN einen Wechselwillen nennt, oder auch Bedingungen für die Annahme der Tätigkeiten?

Spid


Lothar57

Laut §16,5 hat der AG die Möglichkeit, u.a. zur Bindung von qualifizierten Fachkräften ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg zu gewähren. Es handelt sich um eine Kann-Regelung ohne Rechtsanspruch durch den AN. Daher hat der AG auch leider einen großen Ermessensspielraum bei der Beurteilung, ob eine Bindung einer Fachkraft erforderlich ist. Manche AG reagieren erst, wenn der AN einen unterschriftsreifen Arbeitsvertrag einer anderen Firma vorlegen kann, andere handeln umsichtiger und warten nicht so lange ab, bis das Kind bereits am Brunnenrand sitzt - bildlich gesprochen.
Ceterum censeo paralleltabellum esse einzufuehrendam.

WasDennNun

Zitat von: Lothar57 in 03.09.2021 19:44Manche AG reagieren erst, wenn der AN einen unterschriftsreifen Arbeitsvertrag einer anderen Firma vorlegen kann,
Hihi, Und können dann nicht mehr mithalten und lernen nichts daraus....

TVWaldschrat

Zitat von: WasDennNun in 03.09.2021 21:26
Zitat von: Lothar57 in 03.09.2021 19:44Manche AG reagieren erst, wenn der AN einen unterschriftsreifen Arbeitsvertrag einer anderen Firma vorlegen kann,
Hihi, Und können dann nicht mehr mithalten und lernen nichts daraus....

Tipps nehme ich gerne, ich verzweifle schon länger an der Anti-Personal-Abteilung und deren internes Zulagenrumgeschiebe.