Ist eine dauerhafte Anordnung von Überstunden möglich

Begonnen von ErwinT, 05.09.2021 20:23

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ErwinT

Folgender Fall: Ein nach TVL beschäftigter Teamleiter soll täglich eine gewisse Zeit vor und nach Dienstbeginn seines Teams am Arbeitsplatz erscheinen. Es ergibt sich somit eine dauerhafte Wochenarbeitszeit von 44 anstatt der im Arbeitsvertrag vereinbarten 40 Stunden. Ein Ausgleich durch Überstundenabbau oder längere Pausenzeiten ist nicht vorgesehen. Stattdessen werden die zusätzlichen Stunden vergütet. Diese Regelung soll dauerhaft gelten.

Ist eine solche Regelung zulässig?

Spid

Im Tarifregime des öD bedarf es keiner besonderen Voraussetzungen, um Überstunden anordnen zu können. Der AG bedarf einer betrieblichen Veranlassung und ist ansonsten nur auf das ArbZG und die ermessensfehlerfreie Ausübung seines durch Tarifvertrag erweiterten Direktionsrechts angewiesen. Betrieblicher Anlaß besteht, das ArbZG wird eingehalten. Zur Beurteilung der ermessensfehlerfreien Ausübung bedarf es der Kenntnis der Interessenlage des AN.

ErwinT


Isie

Wenn es angeordnete Überstunden sind, stehen neben dem Entgelt für die Überstunden Zeitzuschläge zu. Werden diese gezahlt?

dregonfleischer

in die verlegenheit wuerde ich nie kommen schiebed immer minusstunden vormir her