25 Jahre in Stufe 6 (Endstufe)

Begonnen von derpoh, 25.09.2021 01:35

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derpoh

Hallo Forum-Aktive,

ich bin vor kurzem befördert worden zur Stationsleitung. Das war auch mein Wunsch und ich bin sehr glücklich damit. Ich bin daher im TVÖD - P Tabelle eingruppiert.
Ich war zuvor stellv. SL und in meiner Entgeldgruppe war ich in Stufe 5.

Durch den Aufstieg bin ich - wie üblich - auf Tag 1 der Stufe 5 zurück gesetzt worden. Ist auch voll in Ordnung. Bin also nun noch 5 Jahre in Stufe 5 und dann komme ich in Stufe 6.
Da ich aber noch so "jung" bin ( Mitte 30 ) und ich voraussichtlich bis 67 Jahre arbeiten werde oder arbeiten muss verbleibe ich unglaubliche 25 Jahre i Stufe 6.
Finde das schon merkwürdig, da ich ja bestimmt mit 50 + deutlich erfahrener sein werde wie jetzt.

Denke die Stufen sollten ausgebaut werden, da man ja nun bei einer "Beförderung" die Erfahrungsstufe beibehalten darf, kann es sogar sein, dass man 30 Jahre in Stufe 6 verbleiben kann. Diese Regelung ist ja neu und daher gab es diesen Fall bislang nicht. Sonst ist man ja oft höhergruppiert worden aber dann auf Stufe  1 oder 2.

Was sagt ihr dazu?

Liebe Grüße
derpoh

Spid

Im TVÖD gibt es keine Erfahrungsstufen. Die Stufen der Entgelttabelle bilden keine Erfahrung ab und haben auch nicht den Anspruch, dies zu tun. Sie dienen lediglich dazu, dem AN möglichst lang Entgelt vorzuenthalten.

Bastel

Vielleicht sollte man doch wieder die Regelung des TV-L einführen, dass man ggf. in der Stufe zurück fällt. Dann hat der Esel wieder eine Karotte...

Max

Vielleicht kannst du verhandeln die Stufe 6 erst in 15 Jahren zu erreichen?

ike

Ö.D. heißt stets - und das gilt für Beamte und TB gleichermaßen:
Anlocken mit entsprechendem Einstiegsgehalt und dann über die Jahrzehnte die MA versauern lassen.

Bastel

Ein Angestellter kann doch spielend leicht wechseln.

Spid

Zitat von: ike in 29.09.2021 11:45
Ö.D. heißt stets - und das gilt für Beamte und TB gleichermaßen:
Anlocken mit entsprechendem Einstiegsgehalt und dann über die Jahrzehnte die MA versauern lassen.

Warum sollte es für dieselbe Tätigkeit mehr geben, nur weil man über die Jahre Besen/Stuhl/Schaufel abgenutzt hat?

ike

Zitat von: Bastel in 29.09.2021 11:49
Ein Angestellter kann doch spielend leicht wechseln.

In Pflegeberufen wohl schwer, den Ö.D. zu verlassen.

ike

Zitat von: Spid in 29.09.2021 11:51
Zitat von: ike in 29.09.2021 11:45
Ö.D. heißt stets - und das gilt für Beamte und TB gleichermaßen:
Anlocken mit entsprechendem Einstiegsgehalt und dann über die Jahrzehnte die MA versauern lassen.

Warum sollte es für dieselbe Tätigkeit mehr geben, nur weil man über die Jahre Besen/Stuhl/Schaufel abgenutzt hat?

Für Stufe 1-5 bzw. 1-6 wird es doch auch gemacht?

Spid

Nee, das wird gemacht, um den AN möglichst lange Entgelt vorzuenthalten.

FGL

Zitat von: ike in 29.09.2021 12:09
Zitat von: Bastel in 29.09.2021 11:49
Ein Angestellter kann doch spielend leicht wechseln.

In Pflegeberufen wohl schwer, den Ö.D. zu verlassen.
Wurden über Nacht alle Pflegedienstleister verstaatlicht?

tina92

Zitat von: Spid in 29.09.2021 12:16
Nee, das wird gemacht, um den AN möglichst lange Entgelt vorzuenthalten.
Mag vom Prinzip her stimmen, der Wissenshorizont steigt jedoch bei den meisten Menschen mit der Anzahl der in der Tätigkeit verbrachten Jahre. Mir persönlich ist ein Arzt lieber, der fünf Jahre ärztliche Tätigkeit hat, als einer, der seit drei Monaten Arzt ist. Rechtfertigt dass denn keinen Mehrverdienst?

Spid

Bereits die Prämisse ist falsch. Querschnittlich ergibt sich bereits nach 1 Jahr in gleicher Tätigkeit keine erfahrungsbedingte Leistungssteigerung mehr, nach 10 Jahren in gleicher Tätigkeit nimmt die Leistung sogar ab. Es bedürfte also genau 2 Stufen, wenn man derlei abbilden wollte, man verbleibt 1 Jahr in Stufe 1, kommt dann in Stufe 2 und kehrt nach 10 Jahren in gleicher Tätigkeit in Stufe 1 zurück.

Fragmon

Zitat von: Spid in 25.09.2021 07:27
Im TVÖD gibt es keine Erfahrungsstufen. Die Stufen der Entgelttabelle bilden keine Erfahrung ab und haben auch nicht den Anspruch, dies zu tun. Sie dienen lediglich dazu, dem AN möglichst lang Entgelt vorzuenthalten.

Das kann man Pauschal nicht stehen lassen. Es stimmt zunächst, dass es keine Erfahrungsstufen gibt.

Das die Stufe aber Erfahrung abbilden können ergibt sich aus § 16 Abs. 2 S. 2. 
"Es erfolgt eine Zuordnung aufgrund einschlägiger Berufserfahrung...."

Spid

Sie bilden damit schon mal keine Erfahrung und keine Berufserfahrung ab. Sie bilden aber auch keine einschlägige Berufserfahrung ab. Neben dem Umstand, daß diese lediglich im Umfang von 3 Jahren zwingend Berücksichtigung findet, tut sie dies auch nur bei der Einstellung. Jemand, der bspw. in E9b Stufe 1 eingestellt wird, weil er keine einschlägige Berufserfahrung hat, kann nach einer Woche, einem Monat, einem halben Jahr... eine andere auszuübende Tätigkeit derselben Entgeltgruppe beim selbem AG erhalten, in der er einschlägige Berufserfahrung im Umfang von einem, drei oder dreißig Jahren hat - und verbleibt dennoch in Stufe 1. Mithin bilden die Stufen der Entgelttabelle genau eines ab: den Willen der AG, den AN Entgelt vorzuenthalten.