[Allg] Familienzuschläge nach Scheidung

Begonnen von frontkyf, 07.10.2021 17:29

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frontkyf

Hallo, bei mir steht demnächst die Scheidung an. Das Kindergeld für die 2 Kinder erhält meine Nochfrau. Die Kinder sind jetzt während der Trennung zu ca. 30 Prozent bei mir. Ich zahle den vollen Kindesunterhalt. Als Beamter erhalte ich die Familienzuschläge 1 und 2.

Nach mündlicher Aussage der Sachbearbeiterin bei der LFD (Thüringen) würde ich nach der Scheidung so die Ansprüche auf die Familienzuschläge 1 und 2 verlieren, außer, wenn wir das Wechselmodell vereinbaren würden.
Ist das tatsächlich so?
Meine Frau ist übrigens nicht im öffentlichen Dienst und hat somit keinen Anspruch auf die Zuschläge.

Danke sehr.

Fahnder

Unfug!

Ihnen steht der FamZ Stufe 2 für ihre leiblichen Kinder zumindest solange zu, wie sie noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben (§ 32 Abs. 1 und 3 EStG) und ggf. sogar noch darüber hinaus (§ 32 Abs. 4 EStG). Ohne Berücksichtigung der §§ 64 und 65 des Einkommensteuergesetzes würde Ihnen das Kindergeld zustehen. Sie haben sich bloß geeinigt, dass Ihre Frau es einbehält. Gemäß § 38 Abs. 2 ThürBesG ist es aber gleichgültig, wer von den anspruchsberechtigten Eltern das Kindergeld ausgezahlt bekommt, da ihre Frau nicht im öffentlich Dienst tätig ist (§ 38 Abs. 4 ThürBesG).

Stufe 1 erhalten Sie weiterhin, solange Sie aus der Ehe zum Unterhalt verpflichtet sind (§ 38 Abs. 1 Nr. 3 ThürBesG).

frontkyf

Vielen lieben Dank für die Antwort. Top! 👍