Übertragung von Ingenieurstätigkeiten

Begonnen von qwer, 24.10.2021 13:12

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qwer

Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Übertragung von Ingenieurstätigkeiten auf eine Stelle die bisher nach Teil A, Allgemeiner Teil, Ziffer I, Nr. 3 mit E9c bewertet wurde.

Sachverhalt:
die Stelle ist derzeit zu 100 % mit Tätigkeiten belegt die der Entgeltgruppe E9c (Teil A, Allgemeiner Teil, Ziffer I, Nr. 3) entsprechen. Nun sollen der Stelle 10 % Tätigkeiten der Entgeltgruppe E10 (Teil A, Allgemeiner Teil, Ziffer II, Nr. 3) zugeordnet werden. Die Tätigkeiten der E9c werden entsprechend um 10 % reduziert.

Ergibt sich in einem solchen Fall dann eine Bewertung von E 10 gemäß Teil A, Allgemeiner Teil, Ziffer II, Nr. 3 weil ohne die Voraussetzungen den Abschluss eines technisch-ingenieurwissenschaftlichen Studiengangs die 10 % nicht ausgeübt werden können?
Oder bleib es bei der Bewertung bei der E9c, da der Anteil der speziellen Tätigkeitsmerkmale hier zu gering ist?

viele Dank für eure Antworten


qwer

Danke für die schnelle Antwort

Wie hoch müsste denn der Anteil sein, damit es eine Auswirkung hat?
über 50 %?

Spid


Eukalyptus

Zitat von: qwer in 24.10.2021 13:54
...
Wie hoch müsste denn der Anteil sein, damit es eine Auswirkung hat?
über 50 %?

Zitat von: Spid in 24.10.2021 14:01
Ja, mindestens zur Hälfte.

>= 50% ungleich >50%

Bitte um Aufklärung Spid, welche der beiden sich widersprechenden Aussagen deiner Antwort ist richtig?

Spid


uBAB

Zitat von: Eukalyptus in 24.10.2021 19:49
>= 50% ungleich >50%

Bitte um Aufklärung Spid, welche der beiden sich widersprechenden Aussagen deiner Antwort ist richtig?

Die Aussagen widersprechen sich nicht.
Spid antwortet korrekt und, da verstehe ich die Verwunderung, gibt danach einen weiterführenden Hinweis.

WasDennNun

Zitat von: Eukalyptus in 24.10.2021 19:49
Zitat von: qwer in 24.10.2021 13:54
...
Wie hoch müsste denn der Anteil sein, damit es eine Auswirkung hat?
über 50 %?

Zitat von: Spid in 24.10.2021 14:01
Ja, mindestens zur Hälfte.

>= 50% ungleich >50%

Bitte um Aufklärung Spid, welche der beiden sich widersprechenden Aussagen deiner Antwort ist richtig?
>= 50%   mindestens zur Hälfte
>50%  mehr als die Hälfte