Verbeamtung im Beförderungsamt

Begonnen von Lynni10, 01.11.2021 14:25

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Lynni10

Hallo an alle Experten der Bundeslaufbahnverordnung!

Nach längerer Tätigkeit als Tarifbeschäftigte (E13) möchte ich nun den Weg der Verbeamtung wagen. Mein Dienstposten ist mit einer A14 hinterlegt und mein Vorgesetzter würde mich aufgrund der umkämpften Marktlage (IT) gerne direkt im Beförderungsamt verbeamten, doch unsere Personalabteilung sieht das sehr kritisch und möchte erst einmal prüfen. Die zuständige Dame sagte, dass dies nur in absoluten Ausnahmefällen möglich sei.

Zu mir: Ich bin 30 und arbeite seit 2,5 Jahren in einer Bundesbehörde mit IT-Schwerpunkt. Zuvor war ich 1,5 Jahre in der Privatwirtschaft und 1 Jahr in einer Landesbehörde (allerdings im gD) tätig. Davor wiederum habe ich studiert (Bachelor und Master an Universität).

Die Regelungen in § 25 und 21 BLV erscheinen mir so, als sei eine Verbeamtung im Beförderungsamts grundsätzlich möglich und liegen im Ermessen der Behörde. Lohnt sich nach eurer Einschätzung hier ein "Disput" mit der Personalabteilung oder stehen meine Chancen ohnehin sehr schlecht? Gibt es Erfahrungswerte?

Vielen Dank!

Eure Lynni  :)


Organisator

Erfahrungsgemäß ist eine Beförderung im Beförderungsamt möglich, wenn man bei früherer Verbeamtung bereits das Beförderungsamt hätte erreichen können.

In deinem Fall übst du erst 2,5 Jahre Tätigkeiten aus, die dem höheren Dienst entsprechen. Somit hast du erst gerade so die Laufbahnbefähigung erlangt. Selbst bei frühestmöglicher Verbeamtung wärst du allenfalls wenige Wochen verbeamtet.

Konkret bedeutet das, dass du selbst bei frühestmöglicher Verbeamtung noch nicht in der A 14 sein könntest, somit ergibt sich auch keine Möglichkeit für die Verbeamtung im Beförderungsamt.


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Zitat von: Lynni10 in 01.11.2021 14:25
Die Regelungen in § 25 und 21 BLV erscheinen mir so, als sei eine Verbeamtung im Beförderungsamts grundsätzlich möglich und liegen im Ermessen der Behörde. Lohnt sich nach eurer Einschätzung hier ein "Disput" mit der Personalabteilung oder stehen meine Chancen ohnehin sehr schlecht?
Das Vorhaben ist aussichtslos und den Grund führst Du selbst an: §§ 21, 25 BLV verlangen in Summe drei Jahre hauptberuflich Tätigkeit auf h. D.-Niveau, drei weitere Jahre als fiktive Probezeit sowie ein weiteres Jahr für die Sperrfrist zwischen Ernennung und Beförderung. Das sind insgesamt sieben Jahre, die für eine Ernennung in A 14 mindestens vorliegen müssen. Die bekommst Du nicht zusammen.

Lynni10

Vielen Dank zusammen für die hilfreichen Infos. Mit dem Eingangsamt bin ich am Ende auch zufrieden :)

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Vielleicht lässt sich angesichts Deiner bisherigen Tätigkeit im Haus zumindest auf eine Verkürzung der Probezeit hinwirken. So könntest Du m. E. ein Jahr gewinnen. Und im Übrigen hast Du natürlich Recht: Die Rechnung geht auch im Eingangsamt auf.