Stellvertreter einer Leitung

Begonnen von Emmi87, 02.11.2021 18:47

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Emmi87

Hallo zusammen,
mir wurde die Stellvertretung einer Leitung übertragen. In Abwesenheit des Vorgesetzten soll ich die Leitung übernehmen. Wir bestehen aus insgesamt 8 Personen und haben alle dieselbe Lohngruppe. Jetzt wird eine neue Stelle ausgeschrieben und die Stelle soll eine oder zwei Lohngruppen mehr bewertet werden. Die Stellvertretung soll ich allerdings behalten.

Muss ich mich dann weiterhin mit meiner Lohngruppe vergnügen ? Immerhin bin ich sowas wie ein Vorarbeiter oder sowas in der Art.

Jemand schon damit Erfahrung gemacht ?

clarion

Hallo, willst Du Dich denn nicht auf die höherwertige Stelle bewerben? IdR. sind Stellvertreter  doch fähige Leute und haben  gute Chancen wenn denn doch einmal höherwertige Stelle auf den Markt kommen.

Emmi87

Wird leider nicht zur meiner Qualifikation passen. Komplett andere Fachrichtung.

WasDennNun

Zitat von: Emmi87 am 02.11.2021 18:47

Muss ich mich dann weiterhin mit meiner Lohngruppe vergnügen ? Immerhin bin ich sowas wie ein Vorarbeiter oder sowas in der Art.

Jemand schon damit Erfahrung gemacht ?
Bei einer Änderung der auszuübenden Tätigkeiten und wenn die entsprechenden Zeitanteile der höherwertiger Tätigkeiten hoch genug sind, ergibt sich eine höhere Entgeltgruppe.
Oftmals sind aber die Zeiten der Vertretungstätigkeiten nicht ausreichend.
(Das bisserl Urlaub, Krankheit und DR und Fortbildungen werden auf das Jahr gesehen keine 33% ausmachen)

2strong

Und 33% wären auch noch (zumindest einen Ticken) zu wenig  ;)

Lars73

Kommt auf den Abschnitt der Entgeltordnung (ggf. bezirkliche Regelung), Entgeltgruppe und die Fallgruppe an.
Daneben spielt es ggf. auch eine Rolle welche Zeitanteile von Arbeitsvorgängen mit Hervorhebungsmerkmalen bereits erfüllt sind.

Lars73

Die Stellvertretung kann durchaus eine niedrigere Entgeltgruppe als andere Personen im Team haben. Grundsätzlich ist dies selbst für die Leitung möglich.

Emmi87

Zitat von: WasDennNun am 03.11.2021 07:42
Zitat von: Emmi87 am 02.11.2021 18:47

Muss ich mich dann weiterhin mit meiner Lohngruppe vergnügen ? Immerhin bin ich sowas wie ein Vorarbeiter oder sowas in der Art.

Jemand schon damit Erfahrung gemacht ?
Bei einer Änderung der auszuübenden Tätigkeiten und wenn die entsprechenden Zeitanteile der höherwertiger Tätigkeiten hoch genug sind, ergibt sich eine höhere Entgeltgruppe.
Oftmals sind aber die Zeiten der Vertretungstätigkeiten nicht ausreichend.
(Das bisserl Urlaub, Krankheit und DR und Fortbildungen werden auf das Jahr gesehen keine 33% ausmachen)

Naja...es ist nicht nur Vertretung im Krankheitsfall, Urlaub, etc. Sondern auch wenn der Herr/die Frau telefonisch nicht greifbar ist. Unterschriftsvollmachten für Bestellungen, reisekostenabrechnungen etc. Kommen noch dazu

WasDennNun

Zitat von: Emmi87 am 03.11.2021 12:09
Zitat von: WasDennNun am 03.11.2021 07:42
Zitat von: Emmi87 am 02.11.2021 18:47

Muss ich mich dann weiterhin mit meiner Lohngruppe vergnügen ? Immerhin bin ich sowas wie ein Vorarbeiter oder sowas in der Art.

Jemand schon damit Erfahrung gemacht ?
Bei einer Änderung der auszuübenden Tätigkeiten und wenn die entsprechenden Zeitanteile der höherwertiger Tätigkeiten hoch genug sind, ergibt sich eine höhere Entgeltgruppe.
Oftmals sind aber die Zeiten der Vertretungstätigkeiten nicht ausreichend.
(Das bisserl Urlaub, Krankheit und DR und Fortbildungen werden auf das Jahr gesehen keine 33% ausmachen)

Naja...es ist nicht nur Vertretung im Krankheitsfall, Urlaub, etc. Sondern auch wenn der Herr/die Frau telefonisch nicht greifbar ist. Unterschriftsvollmachten für Bestellungen, reisekostenabrechnungen etc. Kommen noch dazu
Naja, also wieviel Zeit ist es denn
und ist es höherwertige Tätigkeit.

Danielr

Hallo,

Interessant wäre hier was man bei euch konkret unter stellvertretend versteht und welche auszuübende Tätigkeit sich daraus ergibt. Wenn deine auszuübende Tätigkeit deckungsgleich mit deinem Vorgesetzten ist, dann ist die gleiche Eingruppierung wahrscheinlich. Stellvertretend kann auch bedeuten, dass nur das Telefon auf dich umgestellt wird... um es mal vereinfacht auszudrücken.

Emmi87

Zitat von: Danielr am 03.11.2021 13:00
Hallo,

Interessant wäre hier was man bei euch konkret unter stellvertretend versteht und welche auszuübende Tätigkeit sich daraus ergibt. Wenn deine auszuübende Tätigkeit deckungsgleich mit deinem Vorgesetzten ist, dann ist die gleiche Eingruppierung wahrscheinlich. Stellvertretend kann auch bedeuten, dass nur das Telefon auf dich umgestellt wird... um es mal vereinfacht auszudrücken.

Beinah identisch. Da er/sie seit ca. 3 Jahren in einem Projekt steckt sitze ich mittlerweile in vielen seiner/ihrer Gremien und Vertrete sie/ihn. Um Abhilfe zu schaffen wird nun eine neue Stelle eingerichtet. Dafür übernimmt der neue Posten das Projekt was momentan die Führungskraft inne hat.

Also über kurz oder lang: ich werde wohl Adios sagen müssen wenn sich bei meiner Bezahlung nichts ändert.

Newbie32

Welche EG hast du denn aktuell?

ITheini

Also für als "Urlaubs- und Krankheitsvertretung" gibt es außer einem feuchten Händedruck und viel Arbeit keinen "Aufschlag".

WasDennNun

Zitat von: ITheini am 11.11.2021 11:57
Also für als "Urlaubs- und Krankheitsvertretung" gibt es außer einem feuchten Händedruck und viel Arbeit keinen "Aufschlag".
Welche viel Arbeit?
Andere Arbeit ja, aber viel? Woher denn? Hat der Tag plötzlich 25h

Emmi87

Zitat von: WasDennNun am 11.11.2021 20:33
Zitat von: ITheini am 11.11.2021 11:57
Also für als "Urlaubs- und Krankheitsvertretung" gibt es außer einem feuchten Händedruck und viel Arbeit keinen "Aufschlag".
Welche viel Arbeit?
Andere Arbeit ja, aber viel? Woher denn? Hat der Tag plötzlich 25h

Ja andere Arbeit, mit meiner Arbeit komme ich garnicht mehr hinterher. Gleitzeitkonto bewegt sich schon Richtung 39 plus stunden. Überstunden waren dieses Jahr schon mehrmals fällig. Einige Projekte musste ich aufgrund von Zeitmangel abgeben bzw. Verschieben.