[Allg] Beantragung Ausgleichszulage bei Dienstherrenwechsel

Begonnen von WessiVonOsten, 30.10.2021 05:20

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WessiVonOsten

Moin liebe Community  :)

Bei mir steht eine länderübergreifende Versetzung (sh —-> mv) an.

Aktuell erfolgt meine Besoldung hier in SH in Stufe 10 (BDA), in MV wäre es ,,nur" die Stufe 8 (EDA).
Nach meiner Information kann diese Differenz durch eine Zulage (Paragraph 62 LBesG MV) ausgeglichen werden.

Meine Fragen dazu sind:

Wer (ich oder mein neuer ,,Chef"), wie (formlos?), wo und wann kann diese Zulage beantragt werden?

Vielen Dank schonmal im voraus....

Feidl

Du beantragst das formlos bei deinem Dienstherren, i.d.R. bei der Personalabteilung.

WessiVonOsten

Vielen Dank. 👍🏻😊
Das ist jetzt eine Vermutung von dir, weil du es von woanders her so kennst?? 🤷‍♂️

BeamterBR

Die Personalabteilung kümmert sich im Regelfall um solche Vorgänge. Je nach dem bei welchem Dienstherrn die Anstellung erfolgt, ist jemand anderes oder ein Gremium die oberste Dienstbehörde, die die Entscheidung nach Absatz 4 fällt. Die Personalabteilung bereitet dies im Regelfall vor.

WessiVonOsten

Vielen Dank für die ausführliche Antwort...😊👍🏻

tjot

Hallo,
genau Du beantragst das formlos bei Deiner Personalstelle. Bin 2016 vom Bund zum Land Berlin gewechselt. Bei mir hat es allerdings 3 Jahre gedauert, ehe ich den Bescheid bekommen habe🤭🤭🤭! Es kam wohl noch nicht so oft in der Berliner Verwaltung vor, dass jemand zum schlecht bezahlten Land Berlin wechselt😆!

Feidl

Und ich hab gedacht, dass das bei mir mit halben jahr schon langer Zeitraum war.

Na ja, dit is Berlin, da dauert alles noch länger.

HansGeorg

Immer dran denken, dass du kein Anrecht darauf hast. Vorher klären ob diese Zulage gezahlt wird und das muss schriftlich vorliegen.

WessiVonOsten

hallo allerseits,

vielen dank für eure erfahrungen und tipps.
0,5 bis 3 jahre?? 😳🤷‍♂️ naja, ich lasse mich mal überraschen und werde mal das erste mal nachfragen.

bleibt gesund und bis zum nächsten mal...😊👋🏻

mmp

Lese ich richtig, dass bei einem Wechsel von Land zu Bund die Ermessensentscheidung des Dienstherren entfällt?

§ 19b BBesG  :o