S8a Erzieherin -> S15 Koordinierende Fachkraft

Begonnen von seibel91, 09.11.2021 19:20

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seibel91

Hallo liebe Forums-Mitglieder,

ich habe eine Frage zwecks einer Höhergruppierung.

Ich arbeite seit 2014 als Erzieherin und werde aller Voraussicht nach ab 01.01.22 eine Stelle als koordinierende Erzieherin bekommen.
Jetzt bin ich in der S8a Stufe 3 (3 Jahre in Stufe 3) und würde ja dann in die S15 eingruppiert werden. Kommt man dann wieder erst in Stufe 1 oder laut verschiedenen Quellen mind. in Stufe 2. Manche Koordinierenden mit denen ich vernetzt bin sagen, dass sei auch viel Verhandlungssache...?!
Zudem mache ich vertretungsweise seit 2017 die Aufgaben einer koordnierenden Erzieherin, könnte ich das als Argument bringen, um vielleicht meine jetzige Stufe 3 zu "verteidigen"?

Vielen Dank an alle, die mir mit Ihren Antworten weiterhelfen können.
Beste Grüße und bleib gesund!

Sozialarbeiter

§ 17 TV-L
"Allgemeine Regelungen zu den Stufen"

Abs. 4
Bei  Eingruppierung  in  eine  höhere Entgeltgruppe werden  die  Beschäftigten derjenigen  Stufe zugeordnet,  in  der  sie  mindestens  ihr  bisheriges  Tabellenentgelt erhalten,  mindestens  jedoch der  Stufe  2;  bei  Eingruppierung über  mehr  als  eine Entgeltgruppe  wird die  Zuordnung zu  den Stufen  so vorgenommen,  als  ob faktisch eine  Eingruppierung in  jede der  einzelnen  Entgeltgruppen stattgefunden hätte. [...]
Mail-Aktion zur TV-L Tarifrunde:
Solidarisch zeigen und die Verantwortlichen in Hamburg via Mail auffordern auf eine bessere Bezahlung hinzuwirken: https://wastunfuerhamburg.de/

Ich empfehle den Thread zur Hamburg Zulage unter der Rubik Allgemeines, den ich seit 1-2 Jahren stetig füttere.

seibel91

Vielen Dank. Diese Info hatte ich bereits. Leider werde ich daraus nicht ganz schlau. Trifft auf mich eher der zweite Teil des Paragraphen zu, oder? Bedeutet dann Eingruppierung S15 Stufe 1?

Isie

Bei einer Hõhergruppierung kommt man mindestens in die Stufe 2.

Isie

Von EG S 8a Stufe 3 kommst du in Stufe 3 der EG S 15.

seibel91

Ist das sicher? Ich habe mal gehört, dass man höllisch aufpassen muss, in dem man nicht zurückgestuft wird. Es ist ja demnach auch eine "neue" Tätigkeit und liegt sieben Entgeldgruppen höher (S8 -> S15)

DiVO

Bekommst du die neue Stelle bei deinem bisherigen Arbeitgeber oder wechselst du?

Isie

Zitat von: seibel91 am 10.11.2021 07:54
Ist das sicher? Ich habe mal gehört, dass man höllisch aufpassen muss, in dem man nicht zurückgestuft wird. Es ist ja demnach auch eine "neue" Tätigkeit und liegt sieben Entgeldgruppen höher (S8 -> S15)
Wenn für dich der TV-L gilt und es sich um eine Höhergruppierung handelt, ist das sicher. Wenn du deinen Arbeitgeber wechselst und dort die höher bewertete Tätigkeit antrittst, wäre das keine Höhergruppierung.

Isie

Ist denn sicher, dass es die S 15 ist? Diese trifft nur für Beschäftigte mit fachlich koordinierenden Aufgaben für mindestens zwölf Beschäftigte mindestens der Entgeltgruppe S 8a zu.

Mask

Oben genanntes gilt auch alles nur, wenn für dich der TV-L und nicht der TV-H gilt (das Unterforum hier ist für beide und du hast nicht gesagt, was bei dir zutrifft). Im TV-H wirst du stufengleich höhergruppiert.

seibel91

Danke für eure Antworten bisher. Ja, ich arbeite in Berlin hier zählt der TVL (S-Tabelle). Und ja, es ist sicher die S15 da dort das Team 17 Kollegen/-innen hat.
Also würde ich auch in Stufe 3 eingruppiert werden? Aber die Erfahrung würde bei 0 anfangen, oder?
Danke für eure umfangreichen und vor allem schnellen Antworten! Beste Grüße,
Lisa

Isie

Du würdest in Stufe 3 eingestuft, hättest aber noch keine Stufenlaufzeit. Die in deiner bisherigen Entgeltgruppe und Stufe - ebenfalls Stufe 3 - bereits absolvierte Stufenlaufzeit ist nicht anzurechnen.

lima

Hallo Lisa, ich habe genau diesen Weg in Berlin durch. Ich bin von einer Regelerzieherstelle in die Koordination gegangen. War zu dem Zeitpunkt S8a Stufe 3 und würde höhergruppiert in die S15 Stufe 2.

Isie

Die Einstufung in die Stufe 2 halte ich für falsch. Die Stufenfestsetzung bei einer Höhergruppierung, bei der Entgeltgruppen übersprungen werden, ist schrittweise vorzunehmen, als ob in jede einzelne Entgeltgruppe höhergruppiert wird. Dabei spielt auch keine Rolle, ob es die dazwischenliegenden Entgeltgruppen im jeweiligen Unterabschnitt der Entgeltgruppe überhaupt gibt. Ich nehme an, deine Personalstelle hat bei der Stufenfestsetzung die Entgeltgruppen übersprungen, die in dem  betreffenden Unterabschnitt nicht vorhanden sind. Dafür gibt es keine tarifliche Grundlage.

seibel91

Also ist es doch nicht so sicher, wie vorher bereits von einigen beschrieben!? Die letzte Antwort von Isie verstehe ich nicht. Was bedeutet das?
Trotzdem danke weiterhin für eure Antworten! :)