Ist die Erfahrungsstufe verhandelbar oder einklagbar?

Begonnen von svala, 27.11.2021 12:23

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Christian79

Alles klar, bei mir ist es nämlich aktuell so, dass ich nach mündlicher Verhandlung schriftlich eine verbindliche Einstellungszusage mit Stufenzuordnung erhalten habe. Das reicht dann wohl, oder?

Organisator

Was willst du mehr, als eine schriftliche Zusage, dass alle deine Wünsche erfüllt werden?

Christian79


WasDennNun

Zitat von: Christian79 am 29.11.2021 09:12
Wie wird denn die verhandelte Stufe festgehalten? Im Arbeitsvertrag erscheint deklaratorisch nur die Entgeltgruppe, die Stufe wird doch gar nicht benannt.
Läuft das über "Gottvertrauen" oder sollte die Stufenzusage ggf. schon bei der schriftlichen Einstellungszusage z.B. "Wir beabsichtigen Sie zum... in der Entgeltgruppe 9a (Stufe 5) einzustellen." mit drin stehen?
Bei mir Stand stets das Verhandlungsergebnis im AV
inkl. der Stufe in der man eingestellt wird.

Organisator

Zitat von: Christian79 am 29.11.2021 10:27
Wünsche sind relativ. Die Stufe real.

und so dir schriftlich bestätigt. Also daher meine Frage - was fehlt dir noch?

Christian79

Ja, ich wollte wissen ob das wirklich so reicht. Hier war ja zu lesen, das man sich nicht an Absprachen gehalten habe und so.
Und da die Stufe nicht im AV steht, war genau das meine Frage.
Nun bin ich aber beruhigt.

svala

Schön zu lesen, dass es im ÖD auch echt anders geht. Da bin ich wohl lediglich an eine ziemlich verbohrte Behörde geraten. Naja die Behörde halt, die sich für die Königsklasse hält  ;D