Wechsel Arbeitgeber innerhalb des TVÖD

Begonnen von Ole, 01.12.2021 14:32

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Ole

Hallo,

zum 01.11. haben wir (Kommune A) eine MItarbeiterin aus (Kommune B) eingestellt. Dort war sie 7 Jahre im Bürgerbüro tätig (EG 6 Stufe 4). Bei uns ist sie in der Stadtkasse eingesetzt, macht also komplett andere Aufgaben.
Die Dame möchte allerdings ihre Stufe 4 behalten, weil sie ja innerhalb des öffentlichen Dienstes wechselt - meint sie.

Wie seht ihr das? Die Zeiten für die Beschäftigungszeit anzuerkennen, sehe ich als problemlos an, eine Einstellung in Stufe 4 allerdings schon etwas. Sie kann nicht ohne Einarbeitung die Aufgaben erledigen

Kaiser80

 Bei Einstellung von Beschäftigten in unmittelbarem Anschluss an ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst (§ 34 Abs. 3 Satz 3 und 4) oder zu einem Arbeitgeber, der einen dem TVöD vergleichbaren Tarifvertrag anwendet, kann die in dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbene Stufe bei der Stufenzuordnung ganz oder teilweise berücksichtigt werden. Also make your choice...

Bastel

Ihr könnt Sie auch in Stufe 1 stecken 8)

Ole

Danke Kaiser80 für die Antwort, mit so einer hab ich schon fast  gerechnet  ;)

wie würdet ihr entscheiden?  ???

Ole

Ich dachte höchstens an die Stufe 2

WasDennNun

Zitat von: Ole in 01.12.2021 14:52
Danke Kaiser80 für die Antwort, mit so einer hab ich schon fast  gerechnet  ;)

wie würdet ihr entscheiden?  ???
Das kommt darauf an, weil man sie braucht man sie oder findet man jemanden anderes genauso leicht.
Will man Geld verschenken, darf man Geld verschenken ?


Kaiser80

Zitat von: Ole in 01.12.2021 14:52

wie würdet ihr entscheiden?  ???
Stufe 4, Neubeginn Stufenlaufzeit. Kuhhandel...

Ole

für diese Stelle gab es tatsächlich genügend Bewerber - und nein, wir wollen kein Geld verschenken.

Hätte sie die nötige Erfahrung, hätte ich auch kein Problem mit Stufe 4, aber so, fällt es mir doch sehr schwer

Mask

Zitat von: Ole in 01.12.2021 14:52
Danke Kaiser80 für die Antwort, mit so einer hab ich schon fast  gerechnet  ;)

wie würdet ihr entscheiden?  ???
[/quote

Als ich noch im Personalbereich war haben wir grds. immer nach § 16 2a TV-H unser Ermessen im Sinne des Bewerbers ausgeübt und die Stufe übernommen (mit Neubeginn Stufenlaufzeit). Sowas zeigt dem neuen Mitarbeiter gleich, dass der AG nicht nur böse und auf den Nachteil des AN aus ist und festigt auch die Stellung des AG auf dem Bewerbungsmarkt. Wir sind mitten im Rhein-Main-Gebiet und wenn wir Stufe 1 anbieten würden, blieben unsere Stellen unbesetzt (obwohl wir schon gar keine EG 6er mehr haben).

Christian79

Zitat von: Mask in 01.12.2021 15:11
Zitat von: Ole in 01.12.2021 14:52
Danke Kaiser80 für die Antwort, mit so einer hab ich schon fast  gerechnet  ;)

wie würdet ihr entscheiden?  ???
[/quote

Als ich noch im Personalbereich war haben wir grds. immer nach § 16 2a TV-H unser Ermessen im Sinne des Bewerbers ausgeübt und die Stufe übernommen (mit Neubeginn Stufenlaufzeit). Sowas zeigt dem neuen Mitarbeiter gleich, dass der AG nicht nur böse und auf den Nachteil des AN aus ist und festigt auch die Stellung des AG auf dem Bewerbungsmarkt. Wir sind mitten im Rhein-Main-Gebiet und wenn wir Stufe 1 anbieten würden, blieben unsere Stellen unbesetzt (obwohl wir schon gar keine EG 6er mehr haben).

Genau so sehe ich das auch. 16 2a eröffnet dem AG im Bereich der VKA genau diese Möglichkeit. Im Gegensatz zum Bund gibt es hier keine Protokollerklärung, was man so interpretieren könnte, dass es als beredetes Schweigen "Zustimmung" werten könnte.


XTinaG

§ 16 Abs. 2a TVÖD (VKA) lautet:
ZitatBei Einstellung von Beschäftigten in unmittelbarem Anschluss an ein Arbeits-
verhältnis im öffentlichen Dienst (§ 34 Abs. 3 Satz 3 und 4) oder zu einem Ar-
beitgeber, der einen dem TVöD vergleichbaren Tarifvertrag anwendet, kann die
in dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbene Stufe bei der Stufenzuord-
nung ganz oder teilweise berücksichtigt werden; Absatz 2 Satz 3 bleibt unbe-
rührt.
§ 16 Abs. 3 TVÖD (Bund) lautet:
ZitatBei Einstellung von Beschäftigten in unmittelbarem Anschluss an ein Arbeits-
verhältnis im öffentlichen Dienst (§ 34 Abs. 3 Satz 3 und 4) oder zu einem Ar-
beitgeber, der einen dem TVöD vergleichbaren Tarifvertrag anwendet, kann die
in dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbene Stufe bei der Stufenzuord-
nung ganz oder teilweise berücksichtigt werden; Absatz 2 Satz 3 bleibt unbe-
rührt.

Zu keinem der beiden Ansätze gibt es eine Protokollerklärung. Wo siehst Du den Unterschied?