Testpflicht am Arbeitsplatz rechtliches

Begonnen von xmanni, 23.12.2021 11:02

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xmanni

Guten Morgen,
ich würde gerne wissen, ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, Mitarbeiter bereitzuhalten, die befähigt sind, einen Covid-Test abzunehmen.
Bei uns ist aktuell der Fall, das in der nächsten KW Mitarbeiter zwei kostenlose Tests auf der Arbeit durchführen wollen, aber kein MA anwesend ist, der die Befähigung hat, diesen Test abzunehmen und zu dokumentieren.
Wie sieht das rechtlich aus?
Die Arbeitsstätte befindet sich in Niedersachsen.
Danke und Grüße und angenehme Feiertage!

WasDennNun

Mir wäre eine solche Verpflichtung des AGs nicht bekannt.
Die MA können ja gerne den Test selbst machen, ist ja ein Selbsttest.
Aber der AG ist nicht verpflichtet einen solchen auch rechtskräftig zu Stempeln und zu bestätigen.

xmanni

Ok,
danke schonmal für die schnelle Antwort.
Laut Gesetz ist der AG verpflichtet 2 kostenlose Tests zur Verfügung zu stellen.
Das bedeutet doch eigentlich automatisch, dass er dann auch MA zur Verfügung stellen muss, die die Tests
dokumentieren dürfen, oder nicht?

Kaiser80

Nein, genau das heisst es nicht.
Zur Verfügung stellen und fertig. Der AG KANN geschultes Personal zur Verfügung stellen die die Tests beaufsichtigen und diese im Rahmen der 3G Regel am Arbeitsplatz rechtssicher dokumentieren.

Wir stellen keine MA dafür ab. Wir akzeptieren nur von zertifizierten Stellen/Personen durchgeführte oder beaufsichtigte Tests. und Tests
Wer will kann sich das Ding abholen und von mir aus damit die Puperze abstreichen oder Räuchermännchen bauen.

xmanni

Naja,
dann nützt es ja auch nichts, wenn der AG 2 kostenlose Tests zur Verfügung stellen muss.
Dann kann man sich ja tatsächlich das was beschrieben wurde abstreichen :)

Was nützen 2 kostenlose Tests, wenn keiner da ist, diese abzunehmen.

Organisator

Zitat von: xmanni am 23.12.2021 11:32
Was nützen 2 kostenlose Tests, wenn keiner da ist, diese abzunehmen.

Man weiß, ob man mit Corona infiziert ist.

XTinaG

Man müßte in die jeweils gültige Testverordnung des Landes schauen. In NRW sind aufgrund von § 4 CoronaTestQuarantäneVO die aufgrund von  § 4 Abs. 1 SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom Arbeitgeber anzubietenden Test durch qualifiziertes eigenes oder beauftragtes externes Personal durchzuführen.

Cico1901

Zitat von: Kaiser80 am 23.12.2021 11:28
Wir stellen keine MA dafür ab. Wir akzeptieren nur von zertifizierten Stellen/Personen durchgeführte oder beaufsichtigte Tests.

Kann ich das als AG einfach mal so bestimmen? Heißt, ich kann meinem ungeimpften AN seine 2 Tests die Woche geben, aber trotzdem von ihm einfordern, dass er 5x zu einer zertifizierten Stelle geht?

XTinaG

Sofern das Landesrecht nichts anderes vorsieht, ist das grundsätzlich so. Und zwar nicht, weil der Arbeitgeber das so bestimmt, sondern weil der Gesetz-/Verordnungsgeber das so festgelegt hat.

xmanni



ZitatKann ich das als AG einfach mal so bestimmen? Heißt, ich kann meinem ungeimpften AN seine 2 Tests die Woche geben, aber trotzdem von ihm einfordern, dass er 5x zu einer zertifizierten Stelle geht?
Scheinbar sieht es leider genau danach aus.

Kaiser80

Zitat von: Cico1901 am 23.12.2021 11:45

Kann ich das als AG einfach mal so bestimmen? Heißt, ich kann meinem ungeimpften AN seine 2 Tests die Woche geben, aber trotzdem von ihm einfordern, dass er 5x zu einer zertifizierten Stelle geht?
Ja, zumindest bei uns in NRW, insofern sind die Ergänzung von XtinaG natürlich zutreffend

Cico1901

Dann müsste ich das für NDS wohl nochmal prüfen.

Apropos Rechtliches: Was macht man denn mit einem MA, der seinen Impfnachweis gefälscht hat? Teeren und federn?

Garfield73

Zitat von: Cico1901 am 23.12.2021 12:04
Apropos Rechtliches: Was macht man denn mit einem MA, der seinen Impfnachweis gefälscht hat? Teeren und federn?
Disziplinarrechtliche Maßnahmen einleiten.
Geschieht bei uns gerade in nicht unerheblichem Umfang.
Und nachdem das Vorzeigen eines gefälschten Impfnachweises inzwischen eine Straftat darstellt geht man da sogar in die Richtung Entfernung aus dem Dienst.

BAT

Materiell wird das Vergehen eines gefälschtes Impfpasse wohl ebenso falsch eingeschätzt wie die Masse an immunisierten Personen.  ;)

Schmitti

Bei uns sind auch Fälle von gefälschten Impfausweisen bekannt geworden. Wenn man dann mal mitbekommt, wie bescheuert diese Fälschungen gemacht sind und/oder welche finanziellen Einsätze oft dazu nötig waren, müsste man sich von den entsprechenden Mitarbeitern schon alleine wegen deren Doofheit schnellstens trennen.