Berechnung Beschäftigungszeit

Begonnen von Scully, 05.01.2022 16:15

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Scully

Hallo,
ich benötige Eure Hilfe bei folgender Fallgestaltung:

Berechnung der Beschäftigungszeit bei Wechsel §34 Abs. 3 Satz 3 und 4 TVöD/ TV-Hessen.

Ist es richtig, dass nach der o. g. Rechtsnorm Beschäftigungszeiten nur

1. bei nahtlosen Wechsel UND
2. nur für letzten öD-Vorarbeitgeber

anerkannt werden? Es müssen beide Voraussetzungen Nr. 1 und 2 vorliegen.

Demnach wurden mir meine Beschäftigungszeiten beim vorletzten kommunalen öD-Arbeitgeber nicht anerkannt, was Auswirkung auf meine persönliche Kündigungsfrist und die Länge des KG-Zuschusses hat. 

Vielen Dank schon mal.




Scully

Hallo,

Vielleicht kann mir jemand allgemeine Infos zur Anerkennung der Beschäftigungszeit geben. Welche Zeiten werden anerkannt welche nicht?

Mein Werdegang:

1. Land Hessen
2. ö. D. kommunalen Bereich AB A
3. ö. D. kommunalen Bereich AG B
4. Land Hessen

welche Beschäftigungszeiten müssen in solch einem Fall anerkannt werden?

XTinaG

Für die Kündigungsfrist zählen nur die Beschäftigungszeiten beim selben Arbeitgeber, siehe § 34 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 34 Abs. 3 Satz 1 und 2. Für das Krankengeld zählen sowohl summarisch alle Zeiten beim selben Arbeitgeber als auch jene beim vorherigen Arbeitgeber, wenn es, wie hier, ö.D. ist und es ein Wechsel, also ein nahtloser Übergang, ist.