Zeitzuschläge

Begonnen von Eule, 13.01.2022 13:01

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XTinaG

Es wäre genau dann der Fall, wenn der Arbeitgeber diese ihm zukommende Befugnis auf die entsprechende Person übertragen hätte. Wenn es keine Regelung dazu gibt, hat der Arbeitgeber seine Befugnis auch nicht übertragen.

Eule

Wäre dies bei einem Geschäftsführer grundsätzlich der Fall?

XTinaG


Eule

Danke. Das hilft mir.

Organisator

Dann stellt sich für mich noch die Frage, wie die fehlende Beteiligung des PR zu bewerten ist. Eigentlich könnte diese auch nachgeholt werden, aber irgenwie will die Personalstelle das wohl nicht.

XTinaG

Das berührt den Anspruch des Arbeitnehmers doch nicht.

Organisator

Zitat von: XTinaG am 13.01.2022 17:09
Das berührt den Anspruch des Arbeitnehmers doch nicht.

Gut zu wissen - Danke!