Bauzeichner Eingruppierung in 9a?

Begonnen von Bauzi, 12.01.2022 12:37

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Bauzi

Hallo in die Runde!

Ich bin Bauzeichner in der freien Wirtschaft, und beobachte aus verhandlungstechnischer Sicht die aktuellen Stellenangebote für meine Berufsgattung. Bisher waren das Stellenangebote für die EG 6 bis 8. Seit Dezember beobachte ich, dass ich alleine in meinem Suchkreis (ca. 50 km) schon 4 Angebote für EG9a gefunden habe.

Ist es neu, dass man mit einer 3-jährigen Ausbildung in dieser Stufe eingrupiert werden kann? Ich dachte immer, dass man mit als Techniker in EG9 gesteckt wird.

Danke im Voraus!

Bastel

Es gibt keine E9 mehr.

a, b  oder c.

Wurstberg

Mit einer Ausbildung kann man je nach Tätigkeit zunächst bis auf EG09a eingruppiert werden. (Ausnahmen für höherenEgs natürlich möglich, wenn entsprechend Tätigkeitsmerkmale vorliegen und/oder die EGO dies vorsieht). Erst ab 09b Fallgr. 1 wird ein Studium gefordert. Je nach Region und Bewerbermangel wird aber auch das ein oder andere Mal von einem Studium abgesehen.

Bewirb dich doch einfach mal und schau was passiert.
Entweder gewinnst du Erfahrung oder einen neuen Job.

Organisator

Zitat von: Wurstberg in 13.01.2022 13:18
Erst ab 09b Fallgr. 1 wird ein Studium gefordert.

In welcher EntgO wäre das der Fall?

Wurstberg

Entgeltordnung VKA, allgemeiner Teil, I Allgemeine Tätigkeitsmerkmale, 3 Entgeltgruppen 2 bis 12 (Büro-, Buchhalterei-, sonstiger Innen- dienst und Außendienst) und dort unter der Entgeltgruppe 09b Fallgruppe 1.

XTinaG

Nicht ab, sondern in. Auf E9b aufbauende Entgeltgruppen fordern derlei nicht.

Wurstberg

Dem kann ich nur bedingt entsprechen. Aufbauende Entgeltgruppen, welche sich auf einen Beschäftigten der EG09b Fallgruppe 2 beziehen, fordern derlei nicht. Bezieht sie sich auf einen Beschäftigten der Fallgruppe 1 trifft ihre Aussage nicht zu.

XTinaG

Es ist völlig egal, was Du kannst. Die E9c und damit alle darauf aufbauenden Entgeltgruppen verweisen auf die E9b insgesamt. Also wird dort auch kein Hochschulstudium gefordert.

Wurstberg

Das Einzig irrelevante dürfte ihre nicht zutreffende Aussage sein.

XTinaG

Das kannst Du gerne so sehen. Damit bist Du aber erstens alleine und unterstreichst zweitens Deine mindere Qualität. Es ist schlicht so wie ich ausgeführt habe.

Organisator

Zitat von: Wurstberg in 13.01.2022 17:30
Entgeltordnung VKA, allgemeiner Teil, I Allgemeine Tätigkeitsmerkmale, 3 Entgeltgruppen 2 bis 12 (Büro-, Buchhalterei-, sonstiger Innen- dienst und Außendienst) und dort unter der Entgeltgruppe 09b Fallgruppe 1.

Dann orientiert man sich halt an der FG2. Ab E9c ist es ohnehin egal, da sie auf FG1 oder 2 aufbaut.