[NW] Beamter auf Probe - welches Gehalt usw?

Begonnen von Marie, 25.01.2022 14:06

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Marie

Hallo zusammen,

ein Freund von mir macht eine Weiterqualifzierung zum Lehrer in NRW (OBAS) und hat im Frühjahr sein Staatsexamen. Wenn er die letzte Prüfung erfolgreich abschließt wird er als "Beamter auf Probe" eingestellt.

Wird man als Beamter auf Probe noch über den TvL bezahlt bis man vollständig verbeamtet ist oder direkt ab dem Zeitpunkt, ab dem man als Beamter auf Probe arbeitet? Dann müsste man sich sicherlich auch frühzeitig um die private Krankenversicherung kümmern oder?

Außerdem kann mir niemand sagen, in welcher Erfahrungsstufe er dann eingestuft wird (zurzeit ist es TvL E13.4).

Vielen Dank im Voraus! :)

Johann

Als Beamter auf Probe ist er Beamter ... auf Probe. Demnach wird er ganz normal besoldet.

clarion

Hallo Google mal nach den einschlägigen Besoldungstabellen. Wird Dein Freund Studienrat? Dann musst Du bei A13 gucken.

Marie

Vielen Dank für die Antworten!

@Johann
Was genau bedeutet dann "ganz normal" besoldet?

@clarion
Dass es die A13 bekommen wird ist klar. Die Frage war ja eher ab wann er sie bekommt (wenn er "richtig" verbeamtet ist oder schon früher) und wie das mit der Erfahrungsstufe aussieht. Im TvL ist mir das klar, da geht es nach der Berufserfahrung und auch ein bisschen nach dem jeweiligen Sachbearbeiter... :D

xap

Er bekommt die A13 wenn er richtig verbeamtet wurde. Eine unrichtige (z. Bsp. rückwirkend, Verfahrensfehler) Verbeamtung schließen wir mal aus. Die Besoldungshöhe wird anhand der gesetzlichen Vorgaben ermittelt und berücksichtigt die familiären Verhältnisse. Hier hilft ggf. das Personalreferat oder das Studium der einschlägigen Gesetze.

Um nochmal auf eine "richtige" Verbeamtung einzugehen: die Ernennung zum BaP ist eine richtige Verbeamtung nach deiner Lesart.

Max

Zitat von: Marie in 25.01.2022 14:06.

Wird man als Beamter auf Probe noch über den TvL bezahlt bis man vollständig verbeamtet ist oder direkt ab dem Zeitpunkt, ab dem man als Beamter auf Probe arbeitet? Dann müsste man sich sicherlich auch frühzeitig um die private Krankenversicherung kümmern oder?
Auch ein Beamter auf Probe ist Beamter und wird entsprechend nach Ax besoldet und in der Tat sollte er auch frühzeitig um eine pkv kümmern.

EiTee

Die Informationen reichen nicht, um hier eine einigermaßen passende Antwort liefern zu können.

Das erste was ich mich frage ist, wo kommt die 13/4 her?
Sind hier mind. 6 Jahre Berufserfahrung angerechnet worden?

Was ich definitiv nicht weiß, steigt man während der OBAS Zeit, als TB, in den Stufen?

Was feststeht, ist anscheinend nur die Eingruppierung in die A13/5.
In Abhängigkeit davon, wie sich die Zeiten zusammensetzen, wird die Zeit für den Erwerb der Laufbahnbefähigung,  bei der Stufenfestsetzung, abgezogen. Also die OBAS Zeit.
Was dann übrig bleibt und angerechnet werden kann oder muss, schlägt sich in der Stufe nieder.

Es sollte dem LBV eig. möglich sein, eine Auskunft darüber zu treffen, welche Zeiten angerechnet werden. Hierbei scheitert es aber sicher zumeist am Willen und Wollen der entsprechenden Sachbearbeiter.

Marie

Vielen Dank, das hat mir schon weitergeholfen.

Die E13/4 kommt tatsächlich von der langen Berufserfahrung her. Innerhalb der Weiterqualifizierung, also der OBAS Zeit, ist er von der E13/3 in die E13/4 gekommen. Man steigt hier also auch in den Stufen.

Bei Sachbearbeitern nachzufragen hat sich als schwierig herausgestellt. Entweder man erreicht niemanden oder es kann einem nicht wirklich weitergeholfen werden.


clarion

Bei A13 macht man aber nix verkehrt,  wenn man sich verbeamten lässt.

Mingara

Mein Dienstherr (Kommune in Bayern) hat leider meine Zeit als angestellte Lehrkraft nicht als Erfahrungsstufe in A13 bei der Verbeamtung übernommen. Es wird jedoch als echte Dienstzeit für die Pension mit eingerechnet.

Grundsätzlich verdienst du aber (in BY) mit A13 / Startstufe X ohnehin immer noch mehr als mit E13/4 z.B.. Fiskalisch betrachtet lohnt sich die Verbeamtung also immer, vor allem in Hinblick auf die Pension.


Organisator

Zitat von: Mingara in 01.02.2022 12:19
Fiskalisch betrachtet lohnt sich die Verbeamtung also immer, vor allem in Hinblick auf die Pension.

Fiskalisch kann es dem Arbeitnehmer / Beamten ziemlich egal sein. Allerdings ist die Pension nur unwesentlich höher als die Altersbezüge aus dem Angestelltenverhältnis beim Staat.

Mingara

Zitat von: Organisator in 01.02.2022 13:37
Zitat von: Mingara in 01.02.2022 12:19
Fiskalisch betrachtet lohnt sich die Verbeamtung also immer, vor allem in Hinblick auf die Pension.

Fiskalisch kann es dem Arbeitnehmer / Beamten ziemlich egal sein. Allerdings ist die Pension nur unwesentlich höher als die Altersbezüge aus dem Angestelltenverhältnis beim Staat.

Kann jetzt grad nicht nachvollziehen, weshalb fiskalische Beweggründe einer Person "egal" sein sollen, aber ok.

Wie kommt man hingegen zu der Annahme, dass die Regelrente nach dem Angestelltenverhältnis beinahe die Pensionshöhe erreicht? Nur aus Neugier...

sapere aude

Ist hier tatsächlich "fiskalisch" (=den Staat als Verwalter des Staatsvermögens betreffend) oder doch monetär (=die Finanzen betreffend; geldlich) gemeint?

Monetäre Dinge sollten - insbesondere, wenn diese das eigene "Vermögen" betreffen - jeden interessieren.

Bei der Rente des Angestellten die VBL-Leistungen nicht vergessen. Ob und inwieweit diese zur Angleichung führen, kann ich allerdings nicht einschätzen.

Mingara

Zitat von: sapere aude in 02.02.2022 10:37
Ist hier tatsächlich "fiskalisch" (=den Staat als Verwalter des Staatsvermögens betreffend) oder doch monetär (=die Finanzen betreffend; geldlich) gemeint?

Monetäre Dinge sollten - insbesondere, wenn diese das eigene "Vermögen" betreffen - jeden interessieren.

Bei der Rente des Angestellten die VBL-Leistungen nicht vergessen. Ob und inwieweit diese zur Angleichung führen, kann ich allerdings nicht einschätzen.

Mea culpa, meinte natürlich monetär. "Fiskalisch" allerhöchstens im Sinne einer Entlehnung :)

Organisator

Zitat von: Mingara in 02.02.2022 10:27
Kann jetzt grad nicht nachvollziehen, weshalb fiskalische Beweggründe einer Person "egal" sein sollen, aber ok.

Wie schon Mingara schreibt, bezieht sich fiskalisch auf die finanziellen Belange des Staates, also hier des Dienstherrn. Wie der sein Geld verwaltet, kann dem Besoldungsempfänger relativ egal sein.

Zitat von: Mingara in 02.02.2022 10:27
Wie kommt man hingegen zu der Annahme, dass die Regelrente nach dem Angestelltenverhältnis beinahe die Pensionshöhe erreicht? Nur aus Neugier...

Bei vergleichbarer Vita (z.B. 45 Jahre öD als Beamter oder Tarifbeschäftigter) besteht zwischen der Höhe der Pension und der Rente + Betriebsrente kein erheblicher Unterschied.