Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion

Begonnen von Admin, 11.10.2021 14:26

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XTinaG

Wie lautet denn die Verweisungsklausel genau?

Knorke

Auf der Berliner Seite der Lebenshilfe steht bei angebotenden Stellen folgendes dabei,
"Attraktive Vergütung nach Haustarifvertrag in Anlehnung an den TV-L Berlin,  inklusive Jahressonderzahlung".
Ob das in dem Vertrag auch so steht?
"Etwas nicht tun zu können, heißt noch lange nicht, es nicht zu tun."

XTinaG

Das ist regional sehr unterschiedlich. Die Hamburger Lebenshilfe bspw. ist Mitglied im KAV Hamburg und somit Tarifpartei im TVÖD.

Knorke

Zitat von: XTinaG am 28.01.2022 11:15
Das ist regional sehr unterschiedlich. Die Hamburger Lebenshilfe bspw. ist Mitglied im KAV Hamburg und somit Tarifpartei im TVÖD.
Alles klar, verstehe und vielen Dank.
"Etwas nicht tun zu können, heißt noch lange nicht, es nicht zu tun."

Zimm

Zitat von: XTinaG am 28.01.2022 11:15
Das ist regional sehr unterschiedlich. Die Hamburger Lebenshilfe bspw. ist Mitglied im KAV Hamburg und somit Tarifpartei im TVÖD.
Ergibt sich aus der Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband zwangsläufig auch welcher Tarifvertrag gilt? Mein Arbeitgeber (Universität) ist Mitglied im KAV Berlin, hier gilt jedoch (leider) der TV-L und nicht der TVöD.

XTinaG

Wenn beiderseitige Tarifbindung besteht, ergibt sich daraus der anzuwendende Tarifvertrag, sofern die einzelvertragliche Regelung für den Arbeitnehmer kein günstigeres Ergebnis ergibt.

Jockel

Zitat von: Zimm am 28.01.2022 12:02
Zitat von: XTinaG am 28.01.2022 11:15
Das ist regional sehr unterschiedlich. Die Hamburger Lebenshilfe bspw. ist Mitglied im KAV Hamburg und somit Tarifpartei im TVÖD.
Ergibt sich aus der Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband zwangsläufig auch welcher Tarifvertrag gilt? Mein Arbeitgeber (Universität) ist Mitglied im KAV Berlin, hier gilt jedoch (leider) der TV-L und nicht der TVöD.

Die staatlichen Berliner Hochschulen sind Gastmitglied im KAV-Berlin und haben weiter eigene Tarifhoheit. Bis auf die HTW (die hat TVöD; gibt es noch mehr ?) lehnen sich alle an den TV-L an. Wobei der jeweilige Tarifvertrag dann "TV-L FU" z.B. heißt und zwischen den Gewerkschaften und den Hochschulen verhandelt wird. In Berlin ist man kein Landesbeschäftigter, wenn man an einer Hochschule angestellt ist; sie sind freie Körperschaften mit eigenem Personal.


BerlinBerlin1


Die staatlichen Berliner Hochschulen sind Gastmitglied im KAV-Berlin und haben weiter eigene Tarifhoheit. Bis auf die HTW (die hat TVöD; gibt es noch mehr ?) lehnen sich alle an den TV-L an. Wobei der jeweilige Tarifvertrag dann "TV-L FU" z.B. heißt und zwischen den Gewerkschaften und den Hochschulen verhandelt wird. In Berlin ist man kein Landesbeschäftigter, wenn man an einer Hochschule angestellt ist; sie sind freie Körperschaften mit eigenem Personal.
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Bekommt ihr dann auch die Ballungsraumzulage?

Zimm

Nein, den Tarifbeschäftigten an den Berliner Hochschulen wird die Ballungsraumzulage leider nicht gezahlt.

Meiner Meinung nach ist diese schlechtere Bezahlung gegenüber Landes- und Bundesbehörden auch ein Grund dafür, warum die drei Unis FU/TU/HU Berlin momentan massive Verwaltungsprobleme haben. An allen drei Unis sind die Personalabteilungen kaum noch arbeitsfähig, nachdem dort viele gekündigt haben. Schon das simple Veröffentlichen einer Stellenausschreibung dauert momentan 2-3 Monate. Einstellvorgänge/Verlängerungen natürlich noch länger, was nicht jeder Bewerber mitmacht. Offene Stellen in der IT und im Ingenieur-Bereich sind schon lange quasi überhaupt nicht mehr besetzbar. Die TU wurde letztes Jahr durch einen Hackerangriff für ein halbes Jahr nahezu lahmgelegt und bis heute sind noch nicht alle Systeme wieder hochgefahren. Die Stimmungslage unter den Mitarbeitern ist an den drei Unis ziemlich schlecht geworden.

Dafür dass sich das Land Berlin so als "Wissenschaftsstadt Berlin" und "Brain City" feiert, vernachlässigt es die Hochschulen doch zu sehr.

XTinaG

Nach meiner Wahrnehmung waren die Personalverwaltungen der öffentlichen Hochschulen in Berlin in den letzten 20 Jahren ohnehin nicht arbeitsfähig, ganz gleich wie sie quantitativ besetzt waren. Die derzeitige Variante ist also effizienter, ohne daß man Effektivität verloren hätte.

TVWaldschrat

Zitat von: XTinaG am 31.01.2022 18:51
Nach meiner Wahrnehmung waren die Personalverwaltungen der öffentlichen Hochschulen in Berlin in den letzten 20 Jahren ohnehin nicht arbeitsfähig, ganz gleich wie sie quantitativ besetzt waren. Die derzeitige Variante ist also effizienter, ohne daß man Effektivität verloren hätte.

*verwaltungen der öffentlichen * in Berlin

Jockel

Zitat von: BerlinBerlin1 am 31.01.2022 16:36

Bekommt ihr dann auch die Ballungsraumzulage?
Die Beamten schon.  ;)
TB nicht.

Der Kanzler

Kurze Frage:

Wer bekommt die neu vereinbarte Schichtzulage von 60€ ?


Alejo

Gilt die Corona-Sonderzahlung auch für Teilzeitkräfte?