Übertragung Stufenlaufzeit bei Wechsel von Kommune zu Bund aus niedriger EG

Begonnen von Riddick, 03.02.2022 09:45

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Riddick

Hallo zusammen,

vielleicht kann mir jemand weiterhelfen oder hat ähnliche Erfahrungswerte zu folgendem Sachverhalt.

Mir liegt eine Einstellungszusage einer Bundesbehörde vor. Aktuell bin ich bei einer Kommune tätig - TVöD-V. Der Wechsel würde in eine höhere Entgeltgruppe erfolgen.

Bei den Hinweisen, die ursprünglich mit der Einladung zum Vorstellungsgespräch mitgeteilt wurden, stand folgendes:

- Die Festsetzung der Erfahrungsstufe erfolgt bei Vorliegen aller Unterlagen unter Berücksichtigung Ihrer Berufserfahrung in der Regel vor Dienstantritt.

- Bei aktuell bestehender Beschäftigung im öffentlichen Dienst und nahtlosem Übergang ist eine Mitnahme der Stufe möglich.

In der Einstellungszusage, die ich jetzt erhalten habe, steht aber folgendes:

- Bitte beachten Sie, dass eine Stufenübertragung aus einer niedrigeren Entgeltgruppe nach § 16 TVöD nur für Beschäftigungsverhältnisse im Tarifbereich des Bundes möglich ist.

Der zuständige Sachbearbeiter konnte mir nach telefonischer Rückfrage leider keine genaueren Angaben machen, da er das selber nicht genau wissen würde, weil das von anderer Seite geprüft wird.

Ich bin jetzt etwas verwirrt. Ist eine Stufenübertragung demnach ausgeschlossen?

XTinaG

Was soll eine "Stufenübertragung" sein?

Sofern es sich um die Berücksichtigung einer erworbenen Stufe bei einem anderen öffentlichen Arbeitgbeber (§ 16 Abs. 3 TVÖD) dreht, so hast Du in der höheren Entgeltgruppe ja noch keine Stufe erworden. Es kann also auch keine berücksichtigt werden.

Riddick

Verstehe. In meinem Fall würde das bedeuten von Stufenlaufzeit 4 geht's zurück auf 1.  ;D Trotz jahrelanger fachspezifischer Erfahrung im selben Tätigkeitsgebiet. -.-

Aber danke... deine Antwort erleichtert mir meine Entscheidung.

XTinaG

Anders als im zitierten Einladungsschreiben behauptet, gibt es im TVÖD keine Erfahrungsstufen. Es gibt vielmehr Stufen der Entgelttabelle. Diese bilden keine Erfahrung ab. Das gleiche Maß an Erfahrung, Berufserfahrung oder sogar einschlägiger Berufserfahrung kann bei unterschiedlichen Verläufen in Stufe 2, 3, 4, 5 oder 6 der jeweiligen Entgeltgruppe führen.

Lars73

Die früher eröffnete Möglichkeit in einen solchen Fall in der bisherigen Entgeltgruppe einzustellen und dann höherzugruppieren bedteht nicht mehr. Allerdings war sie an Voraussetzungen gebunden die heute eine Berücksichtigung förderlicher Berufserfahrung erlaubt. Dazu muss nan ggf. vor Vertragsabschluss verhandeln. Wenn man nicht für Stufe 1 kommen will muss der potentielle Arbeitgeber eine höhere Stufe anbieten oder sich jemanden anderes suchen.

Vincentz

Der Wortlaut der Bundesbehörde kommt mir bekannt vor. Handelt es sich hier um das BAMF? Wenn ja, habe das gleiche Problem wie du.

Riddick

Danke für die Antworten.

Nein, es ist nicht das BAMF. Offensichtlich wird die Praxis gleich gehandhabt in unterschiedlichen Bundesbehörden.  :D

Organisator

Zitat von: Riddick in 03.02.2022 21:00
Danke für die Antworten.

Nein, es ist nicht das BAMF. Offensichtlich wird die Praxis gleich gehandhabt in unterschiedlichen Bundesbehörden.  :D

Dazu nochmal der ausdrückliche Hinweis:
Zitat von: Lars73 in 03.02.2022 10:24
Dazu muss nan ggf. vor Vertragsabschluss verhandeln.

Lars73

Dies ist die Basis auf der die Behörde agiert:
https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2021/RdSchr_20211014.html

Daran kann man ganz gut sehen welche Spielräume die Behörde annehmen dürfte.

Organisator

Zitat von: Lars73 in 04.02.2022 08:32
Dies ist die Basis auf der die Behörde agiert:
https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2021/RdSchr_20211014.html

Daran kann man ganz gut sehen welche Spielräume die Behörde annehmen dürfte.

... die im Bereich der Berücksichtigung förderlicher Zeiten sehr weit sind.

Vincentz

Zitat von: Riddick in 03.02.2022 21:00
Danke für die Antworten.

Nein, es ist nicht das BAMF. Offensichtlich wird die Praxis gleich gehandhabt in unterschiedlichen Bundesbehörden.  :D

Im Bereich der TVÖD VKA kommen die Arbeitgeber einem potentiellen Stelleninteressenten sehr weit entgegen bei der Übernahme der Stufe. Beim BUND noch nicht, Durchführungsnachweise hin und her. Anscheinend gibt es noch genug Bewerber und der Fachkräftemangel ist noch nicht so ganz dramatisch. Ändert sich bestimmt bald :-)

Lars73

Zitat von: Vincentz in 04.02.2022 09:23
Im Bereich der TVÖD VKA kommen die Arbeitgeber einem potentiellen Stelleninteressenten sehr weit entgegen bei der Übernahme der Stufe. Beim BUND noch nicht, Durchführungsnachweise hin und her. Anscheinend gibt es noch genug Bewerber und der Fachkräftemangel ist noch nicht so ganz dramatisch. Ändert sich bestimmt bald :-)

Der Bund sind viele Behörden mit sehr unterschiedlicher Praxis. Tatsächlich ist das Personalgewinnungsproblem primär in einigen Bereichen. Dort werden die Instrumente genutzt.

Ebenso im Bereich der VKA. Da gibt es genug Arbeitgeber welche die Möglichkeiten nicht nutzen und andere welche sie sehr weit nutzen.

Organisator

Und es kommt darauf an, ob es der Bewerber auch anspricht.
Falls nein --> Stufe 1
Falls ja --> habe ich auch schon die Stufe 6 gesehen.

XTinaG

Eben. Wenn nicht verhandelt wird, fehlt es an der Anwendbarkeit der Regelung zur Berücksichtigung förderlicher Zeiten.

Organisator

Zitat von: XTinaG in 04.02.2022 11:02
Eben. Wenn nicht verhandelt wird, fehlt es an der Anwendbarkeit der Regelung zur Berücksichtigung förderlicher Zeiten.

So siehts aus. Die höhere Stufenzuordnung muss "zur Deckung des Personalbedarfs" notwendig sein. Dazu gehört dann folgerichtig, dass der Bewerber signalisieren muss, dass er ohne die höhere Stufenordnung nicht zur Verfügung steht und somit einen Personalbedarf erzeugt.