3. Einstiegsamt ohne Studium, möglich?

Begonnen von ITthorsten, 07.02.2022 11:11

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ITthorsten

Sehr geehrte Foren-User,

folgende Situation:
ich habe nur die Ausbildung zum Fachinformatiker Systemintegrator absolviert, kein Studium. Dennoch habe ich mich auf eine Stelle im Amt-X beworben, die den Bildungsabschluss "Abgeschlossenes Studium Bachelor of Science der Fachrichtung Informatik oder vergleichbarer Abschluss" erfordert. Aufgrund des großen Mangel in der IT, war ich wohl dennoch der beste Kandidat und wurde genommen. Ich fange am 01.03.2022 die neue Stelle an. Hierbei wurde ich in die E10 eingruppiert, mit dem Ziel irgendwann in die E11 höhergruppiert zu werden.

In der Stellenbeschreibung steht auch folgendes drin:
Bewerben können sich auch Beamte und Beamtinnen (m/w/d) des 3. Einstiegsamtes der Fachrichtungen "xxxxxxxxxx oder "xxxxxxxxxxxx" bis zur BesGr. A 12 LBesG.
Soweit mir bekannt, wird man in diesem Amt X sehr häufig verbeamtet.

Frage: als tarifbeschäftigter kann man ja seit neustem "theoretisch" bis zur E13 ohne ein Studium höhergruppiert werden. Praktisch aber bis E11 (was ich selbst schon mehrfach gesehen hab) , Aufgrund der neuen IT-Eingruppierungsverordnung, die seit 01.01.2021 gilt.

Wie sieht es mit der Verbeamtung aus?
Kann man theoretisch ohne Studium dennoch in die A9/ A10/A11 verbeamtet werden? Wie wird's praktisch gehandhabt?

Danke und
mfG


XTinaG

Verbeamtung ist kein tariflicher Regelungsgegenstand. Die Frage am besten im entsprechenden Beamtenunterforum stellen.

ITthorsten


Bastel

Ohne Studium kannst du den gD eigentlich vergessen. Aber als TBler kannst du im Tarifbereich ohne Probleme bis zur E13 kommen.

Organisator

Zitat von: ITthorsten in 07.02.2022 11:11
Wie sieht es mit der Verbeamtung aus?
Kann man theoretisch ohne Studium dennoch in die A9/ A10/A11 verbeamtet werden? Wie wird's praktisch gehandhabt?

Danke und
mfG

nein.
Indem man Leute zum Studieren schickt.
Bildungsvoraussetzung für den gehobenen Dienst ist regelmäßig ein abgeschlossenes Hochschulstudium vgl. § 20 BLV.

Zitat von: ITthorsten in 07.02.2022 11:11
Frage: als tarifbeschäftigter kann man ja seit neustem "theoretisch" bis zur E13 ohne ein Studium höhergruppiert werden. Praktisch aber bis E11 (was ich selbst schon mehrfach gesehen hab) , Aufgrund der neuen IT-Eingruppierungsverordnung, die seit 01.01.2021 gilt.

Ansonsten ist im Bereich des Bundes für die Eingruppierung ab E 10 auch ein Studium notwendig.

XTinaG

Zitat von: Organisator in 07.02.2022 11:51
Ansonsten ist im Bereich des Bundes für die Eingruppierung ab E 10 auch ein Studium notwendig.

Das ist so nicht ganz korrekt. Es läßt sowohl den sonstigen Beschäftigten als auch die tarifliche Vorschrift zur Eingruppierung bei Nichterfüllung einer Voraussetzung in der Person außer Acht.

Organisator

Zitat von: XTinaG in 07.02.2022 11:59
Zitat von: Organisator in 07.02.2022 11:51
Ansonsten ist im Bereich des Bundes für die Eingruppierung ab E 10 auch ein Studium notwendig.

Das ist so nicht ganz korrekt. Es läßt sowohl den sonstigen Beschäftigten als auch die tarifliche Vorschrift zur Eingruppierung bei Nichterfüllung einer Voraussetzung in der Person außer Acht.

Dann ergänze gedanklich ein "grundsätzlich"

ITthorsten

Wie ist es eigentlich zu erklären, dass im TVöD/ TVL man ohne Studium bis E13 höhergruppiert werden kann, als Beamter man aber zwingend ein Studium benötigt?

Ich soll übrigens einen Beamten ersetzten, der in A12 ist. Die Arbeit ist ja die selbe.

Welche Stufe ist den praktisch die bestmögliche, A9?

Bastel

Zitat von: ITthorsten in 07.02.2022 13:10
Wie ist es eigentlich zu erklären, dass im TVöD/ TVL man ohne Studium bis E13 höhergruppiert werden kann, als Beamter man aber zwingend ein Studium benötigt?

Ich soll übrigens einen Beamten ersetzten, der in A12 ist. Die Arbeit ist ja die selbe.

Welche Stufe ist den praktisch die bestmögliche, A9?

Da braucht man nichts zu erklären. Das eine ist Beamtenrecht, das andere Tarifrecht. Angenommen du hast eine abgeschlossene Ausbildung würdest du wohl mit A6 oder A7 anfangen und könntest bis A9 hoch kommen.

Organisator

Zitat von: ITthorsten in 07.02.2022 13:10
Wie ist es eigentlich zu erklären, dass im TVöD/ TVL man ohne Studium bis E13 höhergruppiert werden kann, als Beamter man aber zwingend ein Studium benötigt?

Ich soll übrigens einen Beamten ersetzten, der in A12 ist. Die Arbeit ist ja die selbe.

Welche Stufe ist den praktisch die bestmögliche, A9?

Vorsicht, im TVöD Bund ist ein Studium grundsätzlich notwendig!

Der Unterschied zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten liegt in den unterschiedlichen Regelungen. Tarifvertrag vs. Gesetz. Ansonsten findet auch Unterschiede in den verschiedenen Tarifverträgen.

Praktisch für dich ergibt sich gar keine Besoldungsgruppe, da du für die Verbeamtung im gehobenen Dienst nicht über die notwendigen Voraussetzungen verfügst. Eingangsbesoldung wäre im gehobenen technischen Dienst die A 10.

tTt

#10
Es ist tatsächlich auch mal umgekehrt, dass die tariflichen Regelungen niedriger als die Beamtenregelungen sind.
Verlangt sind im Tarifbereich nur vergleichbare Fähigkeiten und Kenntnisse sowie auszuübende Tätigkeiten der entsprechenden Wertigkeit.

Mir ist bisher keine Verbeamtung direkt im gehobenen Dienst bekannt, höchstens Beamte des mittleren Dienstes, die den Aufstieg in den gehobenen Dienst über den mittlerweile weggefallenen Praxisaufstieg absolviert haben.

Ich bin im Tarifbereich Sonstiger Beschäftigter mit gleichwertigen Fähigkeiten. Eine Verbeamtung ist trotzdem im gD nicht möglich.

Verlangt im Beamtenbereich wird ein Abschluss, der vergleichbare Kenntnisse der Laufbahnbefähigung bzw. eines Bachelor hat, sowie eine hauptberufliche Tätigkeit.

Evtl. dürfte durch die Anpassung des staatlich geprüften Techniker (IHK) / Meister (HWK) auf das DQR-Level 6 hier wiederum neue Möglichkeiten eröffnen, aber ich würde keine hohen Chancen dafür einräumen.

Bastel

Zitat von: tTt in 07.02.2022 22:45
Evtl. dürfte durch die Anpassung des staatlich geprüften Techniker (IHK) / Meister (HWK) auf das DQR-Level 6 hier wiederum neue Möglichkeiten eröffnen, aber ich würde keine hohen Chancen dafür einräumen.

Der DQR hat im Beamtenrecht keinerlei Relevanz und das ist auch gut so.

XTinaG

Er hat auch sonst keine Relevanz.

Organisator

Zitat von: tTt in 07.02.2022 22:45
Evtl. dürfte durch die Anpassung des staatlich geprüften Techniker (IHK) / Meister (HWK) auf das DQR-Level 6 hier wiederum neue Möglichkeiten eröffnen, aber ich würde keine hohen Chancen dafür einräumen.

Dafür gibt es keine Anzeichen. Wäre auch nicht zu erwarten, da dies keinen Bereich betrifft, der typischerweise hoheitlich handelt und für die Verbeamtung einschlägig wäre.

WasDennNun

Wer weiß, wenn die Sicherstellung von Infrastrukturen plötzlich als hoheitliche Massnahmen begriffen werden, dann könnte da ja eine Verbeamtungswelle bei Techniker auf uns zu Rollen.