Höhergruppierung E10 auf E11

Begonnen von Catfish, 20.02.2022 15:14

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Catfish

Hallo zusammen,

Ich bin derzeit im TVÖD VKA mit E10/3 beschäftigt. Ausgeschrieben war die Stelle E11. Im Vorstellungsgespräch wurde mündlich mitgeteilt,  dass während der Einarbeitungszeit E10/3 gezahlt wird (da die Stelle noch nicht vollumfänglich ausgefüllt werden kann), dann E11. Nun bin ich seit 15 Monaten dort beschäftigt. Im Jahresgespräch wurde signalisiert,  dass die Höherstufung erst 2023 erfolgen kann,  da erst die Haushaltsplanung abgewartet werden müsse.

Meine Fragen hierzu wären:

Hätte man mir schon von Anfang an E11 zahlen müssen?
Falls ja,  kann ich das nachforden?
Kann ich auf einer Höhergruppierung schon jetzt bestehen?


Vielen Dank schonmal für profunde Antworten :)


XTinaG

Stellen sind tariflich unbeachtlich. Wurde Dir eine auszuübende Tätigkeit übertragen, die zur Eingruppierung in E11 führt?

Catfish

Meine Tätigkeit umfasst Anwendungsbetreuung und IT Projektleitung

XTinaG

Das ist keine Antwort auf meine Frage.

Catfish

Welche Tätigkeiten wären das? Das sollte mir dann wohl die Personalabteilung sagen können, oder?

XTinaG

Eine solche Tätigkeit, die die Tätigkeitsmerkmale der E11 Teil II Abschnitt 11 der Entgeltordnung erfüllt.

Ich habe keine Kenntnis darüber, zu welchen Auskünften die Personalabteilung in der Lage ist. Aus Erfahrung würde ich die Chancen dafür eher schlecht einschätzen.

Catfish

Ok, die Antwort bezüglich der Fähigkeiten der Personalabteilung lässt mich hoffen ;)

Aber mal gesetzt dem Fall, ich meine Tätigkeit würde der Einstufung E11 entsprechen, was wären die Konsequenzen?

Ich bin leider überhaupt nicht Firm mit den Besonderheiten des ÖD, da ich die meisten meiner 10 Berufsjahre bis jetzt in der freien Wirtschaft verbracht habe.

Ich hätte auch keine keine Scheu, mir einen Anwalt zu nehmen, und mein Recht durchzusetzen...

XTinaG

Wenn die auszuübende Tätigkeit zu Deiner Eingruppierung in E11 führt, bist Du in E11 eingruppiert, seitdem sie Dir übertragen worden ist. Aus der Eingruppierung in E11 resultiert auch ein entsprechender Entgeltanspruch. Haushalt, Stellen und Einarbeitung sind dafür völlig unerheblich.

Catfish

Danke schonmal für die Antworten, hat mir sehr weitergeholfen.

Frage noch als ÖD-Neuling: Ist das ein übliche Masche im ÖD, Stellen höher auszuschreiben, als man eigentlich zahlen will und sich dann mit allerhand Ausreden herauszuwinden versucht?

XTinaG

Es gibt zahlreiche Arbeitgeber im öffentlichen Dienst, die aus Unvermögen oder der kriminellen Energie ihres Personals solchen Mist versuchen. Dieses Forum und auch das alte Forum sind voll von solchen Schilderungen.

superbraz

wird bei uns auch so gehandhabt...

Eingruppierungsfeststellung...zugesichert zum 01.01., wird aber erst nach Beschluss / Genehmigung vom Haushalt wirksam und dann rückwirkend ausgezahlt. Nervig, zieht sich wie Kaugummi.

XTinaG

Die Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis sind vom Haushalt unabhängig.

WasDennNun

Zitat von: superbraz in 21.02.2022 07:09
wird bei uns auch so gehandhabt...

Eingruppierungsfeststellung...zugesichert zum 01.01., wird aber erst nach Beschluss / Genehmigung vom Haushalt wirksam und dann rückwirkend ausgezahlt. Nervig, zieht sich wie Kaugummi.
Also betrügerische Vorenthalten vom eingestandenem dir zustehendem Entgelt?
Oder zahlen sie dir das Entgelt dann rückwirkend zum 1.1. nach, haben aber gerade leere Taschen?
Da kann man ja einen Vollstreckungsbescheid ratzfatz inkl. Pfändung erwirken (scherz)

Catfish

Ok, das scheint dann durchaus System zu haben. Wäre es hier ratsam, das ganze einem Anwalt zu übergeben bzw. gibt es Tipps für einen Anwalt in BaWü (ist es überhaupt relevant, wo der Anwalt seinen Sitz hat?)

superbraz

Zitat von: WasDennNun in 21.02.2022 07:44
Zitat von: superbraz in 21.02.2022 07:09
wird bei uns auch so gehandhabt...

Eingruppierungsfeststellung...zugesichert zum 01.01., wird aber erst nach Beschluss / Genehmigung vom Haushalt wirksam und dann rückwirkend ausgezahlt. Nervig, zieht sich wie Kaugummi.
Also betrügerische Vorenthalten vom eingestandenem dir zustehendem Entgelt?
Oder zahlen sie dir das Entgelt dann rückwirkend zum 1.1. nach, haben aber gerade leere Taschen?
Da kann man ja einen Vollstreckungsbescheid ratzfatz inkl. Pfändung erwirken (scherz)

hier ist es eher die Thematik "Schein vor dem Rat wahren und über die Kommunalaufsicht / Haushalt rückversichern"... soll dann rückwirkend zum 01.01. gezahlt werden.
(wobei die Aufgaben schon vorher übertragen wurden...ich nenne es mal Hinhalte-Taktik)
Dass es so nicht ganz korrekt ist, wissen beide Parteien...die Verfahrensweise wird geduldet.