Corona-Zulage

Begonnen von Scanner, 30.12.2021 10:49

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Albeles

Zitat von: Blub1 am 09.01.2022 22:17
Hat man Anspruch auf die Corona Zulage trotz Beendigung des Arbeitsverhältnisses Ende 2021? Wenn ja, wird die Prämie automatisch ausgezahlt?

Danke!

Wenn Du Anspruch hattest, dann steht Dir die Prämie auch zu. Egal ob das Beschäftigungsverhältnis noch zum Zeit der Auszahlung besteht. Es sollte spätestens im 03/22 ausgezahlt werden. Wenn nicht, musst Du dich da halt melden. Deine Kontonummer sollte ja bekannt sein.

sueppchen

Auszahlung im März:

"Corona-Sonderzahlung im März 2022

Umsetzung der Tarifeinigung 2021 für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder

Im Abrechnungsmonat März 2022 wird Beschäftigten nach TV-L und ...gezahlt."

Also erst zum Ende hin...

Johann

Zitat von: sueppchen am 10.01.2022 16:14
Also erst zum Ende hin...

Was eigentlich klar sein sollte. Je weiter die Länder die Zahlung aufschieben können, umso mehr können sie vorher mit diesem Geld machen bzw. müssen keine Zinsen drauf zahlen. Außerdem erhöht sich die Chance, dass einige zwischenzeitlich den öD verlassen, verrentet werden oder versterben und nicht auf dem Schirm haben, dass sie trotzdem Anspruch auf die Zahlung haben, was pro Fall auch 1300€ spart.

Melvin

Zitat von: sueppchen am 10.01.2022 16:14
Auszahlung im März:

"Corona-Sonderzahlung im März 2022

Umsetzung der Tarifeinigung 2021 für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder

Im Abrechnungsmonat März 2022 wird Beschäftigten nach TV-L und ...gezahlt."

Also erst zum Ende hin...

Dieses Zitat betrifft aber nur Niedersachsen:
https://www.nlbv.niedersachsen.de/bezuege_versorgung/entgelt/corona-sonderzahlung-im-marz-2022-176754.html

Garfield

Ich nehm mal diesen Thread, da es hier diskutiert wurde:
Bei mir (BaWü) steht die Corona Prämie schon auf der Gehaltsabrechnung für den Februar.

Jockel

Zitat von: Johann am 11.01.2022 09:49
Außerdem erhöht sich die Chance, dass einige zwischenzeitlich den öD verlassen, verrentet werden oder versterben und nicht auf dem Schirm haben, dass sie trotzdem Anspruch auf die Zahlung haben, was pro Fall auch 1300€ spart.
Da in allen diesen Fällen TROTZDEM "von Amts wegen" zu zahlen ist und dafür sogar noch ein höherer Aufwand erforderlich ist (Ermittlungen), ist das Gegenteil der Fall. Die Vorenthaltung entstandener Ansprüche wäre strafbar.

Doso

In Bayern kommt die Zulage Anfang März. Also für die Angestellten dann gedanklich mit dem Februar Gehalt. So zumindest auf Abrechnung sichtbar.

Pascal121

RLP hier: Coronaprämie steht auf Abrechnung von Februar, kommt Ende Februar.

MrNice

Moin,
mich würde mal interessieren, wo in der Tarifeinigung steht, dass die Corona-Prämie von 1.300€ bei Teilzeitbeschäftigten prozentual angerechnet wird. Ich hatte in dem Monat Elternzeit und war nur 65% im Dienst.
Ich will nicht klagen, aber hab auch beim 3. Mal durchlesen des Papiers nicht rauslesen können, wo die Berücksichtigung der Teilzeit zur Prämie festgehalten ist.

Grüße aus RLP.

XTinaG

In § 2 Abs. 2 Satz 2 TV Corona-Sonderzahlung

dregonfleischer

In Hamburg auch nächsten montag

JC83

Berlin zahlt auch pünktlich zum 28.2.

Albeles

NRW angeblich auch mit den Februar Bezügen.

E15TVL

Sachsen hat heute gezahlt.

TVWaldschrat

Niedersachsen weiterhin mit der März-Abrechnung. Habe meine Februar-Abrechnung erhalten: Nix da Corona-Zulage