Anordnung PCR-Test durch AG

Begonnen von Fast Eddie, 03.03.2022 06:07

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Max

Zitat von: XTinaG in 04.03.2022 08:32
In Baden-Württemberg begründet ein Selbsttest grundsätzlich keine Pflicht zur Absonderung.
Da hast du recht. BW scheint hier auf Freiwilligkeit zu setzen bis der verbindlich durchzuführende bescheinigungsfähige Test vorliegt. Aus meiner Sicht eine Lücke in den Vorschriften die zu einer unklaren Regelung führt.
Da der Arbeitgeber Kenntnis vom Heimtest hat und vermutet dass sich nicht an die Nachtestungspflicht der CoronaVO gehalten wurde, aber natürlich sicher sein möchte,  dass die Person negativ ist,  wäre der Weg wohl nicht den AN um einen Test zu bitten,  sondern einfach Anzeige zu erstatten.


BAT

Zitat von: Max in 04.03.2022 10:03

sondern einfach Anzeige zu erstatten.

Aha. Und dann ermittle ich was? Ohne Aufsicht sind diese Tests so aussagekräftig wie der Kaffeesatz in meiner Tasse.

Kaiser80

Zitat von: BAT in 04.03.2022 08:51

Gibt es noch PCR - Tests für das Freitesten? Das war doch abgeschafft?
Für NRWgalt mindestens bis gestern: Ja, gibt es. Damit kann man sich unmittelbar Freitesten. Ob du solch einen PCR bekommst ist allerdings eher mit Glück/Zufall denn mit Rechtsanspruch verbunden.
Ansonsten gelten Fristen: Freitesten nach frühestens 7 Tagen mittels PoC-Test oder nach 10 Tage ohne Test. Jeweils wenn man symptomfrei ist...

XTinaG

Im Sachverhalt geht es um einen Schnelltest, nicht um einen Selbsttest.

Medizinische Testergebnisse sind sensible personenbezogene Daten. Auf welcher rechtlichen Grundlage sollte die Übermittlung der Information über ein Selbsttestergebnis an einen Dritten erfolgen?

BAT

Zitat von: Kaiser80 in 04.03.2022 10:55

Für NRWgalt mindestens bis gestern: Ja, gibt es. Damit kann man sich unmittelbar Freitesten. Ob du solch einen PCR bekommst ist allerdings eher mit Glück/Zufall denn mit Rechtsanspruch verbunden.
Ansonsten gelten Fristen: Freitesten nach frühestens 7 Tagen mittels PoC-Test oder nach 10 Tage ohne Test. Jeweils wenn man symptomfrei ist...

Wieso freitesten? Wer hätte den eine Quarantäne verfügt?

Symptomfrei? dann kommt der Raucher nie aus der Nummer raus.  ;)

Kaiser80

Zitat von: BAT in 04.03.2022 11:00
Zitat von: Kaiser80 in 04.03.2022 10:55

Für NRWgalt mindestens bis gestern: Ja, gibt es. Damit kann man sich unmittelbar Freitesten. Ob du solch einen PCR bekommst ist allerdings eher mit Glück/Zufall denn mit Rechtsanspruch verbunden.
Ansonsten gelten Fristen: Freitesten nach frühestens 7 Tagen mittels PoC-Test oder nach 10 Tage ohne Test. Jeweils wenn man symptomfrei ist...

Wieso freitesten? Wer hätte den eine Quarantäne verfügt?

Im SV der TE quasi selbst. Einer gesonderten Verfügung bedarf es nicht; die Pflicht zur Absonderung ergibt sich aus den Landesverordnugen resp. IFSG. Aber das hatten wir doch schon alles an anderer Stelle.

btw.@XTinaG: Was macht denn der bucklige Jaucher aus Gimborn?

BAT

Zitat von: Kaiser80 in 04.03.2022 11:16

Im SV der TE quasi selbst. Einer gesonderten Verfügung bedarf es nicht; die Pflicht zur Absonderung ergibt sich aus den Landesverordnugen resp. IFSG. Aber das hatten wir doch schon alles an anderer Stelle.


Der TE hatte mehrere negative Tests.

XTinaG

@Kaiser80: Zuletzt hörte ich, er sei tatsächlich an Corona erkrankt und nicht nur positiv.

Kaiser80

Dann, wenn auch unbekannterweise, alles Gute dem Kollegen.

Kaiser80

Zitat von: BAT in 04.03.2022 11:25
Zitat von: Kaiser80 in 04.03.2022 11:16

Im SV der TE quasi selbst. Einer gesonderten Verfügung bedarf es nicht; die Pflicht zur Absonderung ergibt sich aus den Landesverordnugen resp. IFSG. Aber das hatten wir doch schon alles an anderer Stelle.


Der TE hatte mehrere negative Tests.
Da der korrekte Hinweis auf einen Selbstest erfolgte ist meine Antwort für den TE in der Tat bedeutungslos.
Bei Schnelltest galt bzw. gilt das von mir Beschriebene

BAT

Zitat von: Kaiser80 in 04.03.2022 11:33

Bei Schnelltest galt bzw. gilt das von mir Beschriebene

Ob nun mehrere Selbst-, Schnell-, PCR - oder Schwangerschaftstests negativ sind. Sie sind negativ.

Fast Eddie

Zeitgutschrift am 04.03. erfolgt. Das Thema ist für mich abgeschlossen.

Zitat von: BAT link=topic=117846.msg236549#msg236549 date=1646380049

TE: Motörhead-Fan?

/quote]

:) - Habe Lemmy 87/89 sogar mal das Händchen geschüttelt und ein paar Worte gewechselt und natürlich einen Jack mit ihm gebechert.

Schön, das Du das erkannt hast.