Rufbereitschaft und Arbeitszeit

Begonnen von Fireball08, 05.03.2022 21:39

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Fireball08

Ich wollte mal fragen wie das mit der Rufbereitschaft ist. Man macht zum Beispiel eine Woche Rufbereitschaft im Monat alle paar Monate. Bekommt man die Woche die man in Rufbereitschaft ist zusätzlich normal bezahlt oder ist das quasi unbezahlte Freizeit ? Ich blicke da nicht genau durch...

XTinaG

Die Vergütung der Rufbereitschaft ist in § 8 Abs. 3 TVÖD geregelt.

Fireball08

Das hab ich schon gelesen. Ich meinte ob die Woche normal bezahlt wird oder ob man den Monat nur drei Wochen gearbeitet hat. Da man ja in Rufbereitschaft und nicht in der Firma ist

XTinaG


Fireball08

Also man arbeitet ganz normal und macht zusätzlich  Rufbereitschaft  ?

XTinaG

Das ist die übliche Verfahrensweise.

WasDennNun

Zitat von: Fireball08 in 05.03.2022 21:39ist das quasi unbezahlte Freizeit ?
Eher schlecht bezahlte Freiheitseinschränkungen während der Freizeit.

BAT

Sind Teilzeitkräfte hier im Vorteil?

XTinaG


BAT

Mmh, oder eher ein Nachteil?

Bei einer 4-Tage- Woche wird der freie Freitag nur mit dem zweifachen Stundensatz vergütet...

XTinaG

Hä? Rufbereitschaft wird doch üblicherweise für Zeiten angeordnet, die außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeiten liegt. Es ist also völlig wumpe, ob man die volle betriebsübliche Arbeitszeit arbeitet oder nicht.

BAT

Das ist bei uns außerhalb der Kernzeiten so.

Also wäre es so, daß - solange in Teilzeit nicht mal die Kernzeiten abdeckt - Vollzeitkräfte ihre Rufbereitschaft im laufenden Dienst machen, Teilzeitkräfte zu den gleichen Uhrzeiten in Ihrer Freizeit.

XTinaG

Rufbereitschaft findet stets in der Freizeit statt, ansonsten ist es keine Rufbereitschaft.

BAT

Das ist bei uns anders. Also würde man die Zeiten in Rufbereitschaft, in denen man gleichzeit am eigentlichen Arbeitsplatz ist, nicht als Rufbereitschaft bezeichnen können?

XTinaG

Es gibt da kein "bei uns". Es ist Wesensmerkmal der Rufbereitschaft, daß sie in der Freizeit geleistet wird.