[NW] Laufbahnwechsel A13 nach B2

Begonnen von Opa, 25.03.2022 08:12

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Opa

Ein Beamter in NRW wird derzeit nach A13, Laufbahngruppe 2.1 (ehem. Gehobener Dienst) besoldet. Nach modularer Qualifizierung verfügt er über die Befähigung für Laufbahngruppe 2.2 (ehem. Höherer Dienst).

Beabsichtigt ist die künftige Verwendung auf einem Dienstposten, der mit B2 bewertet ist (ebenfalls BaL, kein ,,Wahlamt").

Müssen vor einer Beförderung nach B2 die Ämter der Laufbahngruppe 2.2 durchlaufen werden?

Organisator

Zumindest beim Bund nicht - vgl. § 9 Abs. 2 BLV. Vielleich gibts sowas auch in NRW?

Casiopeia1981

Der Beamte müsste die Beförderungsvoraussetzungen nach § 28 LVO erfüllt haben. Die dort genannten Zeiten beginnen ab dem Zeitpunkt des Laufbahnwechsels in die LG 2.2.

Alle Ämter bis A 16 wären sehr wahrscheinlich zu durchlaufen. Das würde in dem Fall dann rd. 6 Jahre ab Laufwechsel dauern, bis man die Urkunde nach B 2 erhalten darf.

Ich habe jetzt unterstellt, dass es sich um eine Stelle in der unmittelbaren Landesverwaltung handelt. Ist das so?

2strong

Zitat von: Organisator in 25.03.2022 08:15
Zumindest beim Bund nicht - vgl. § 9 Abs. 2 BLV. Vielleich gibts sowas auch in NRW?

Bist Du sicher, dass die Norm so zu verstehen ist? Nach meinem Verständnis wären A 13 bis A 16 regulär zu durchlaufen, von A 16 wäre dann jedoch eine Sprungbeförserung bis B 11 denkbar.

Opa

Zitat von: Casiopeia1981 in 26.03.2022 01:12
Ich habe jetzt unterstellt, dass es sich um eine Stelle in der unmittelbaren Landesverwaltung handelt. Ist das so?
Nein, Kommunalverwaltung.

Casiopeia1981

Bin mir sehr sicher:

Beförderung nach A 13 (LG 2.2) oder Beförderung nach A 14, dann Wartezeit von 3 oder 4 Jahren, Beförderung nach A 15, dann ein Jahr Wartezeit um A 16 zu werden, dann wieder ein Jahr Wartezeit, wobei es insgesamt 6 Jahre dauern muss, bis man B 2 werden kann. Die Zeit rechnet nach der Aufstiegszeit und der Übertragung eines Amts der LG 2.2.

Wenn es schneller gehen soll, muss der Landespersonalausschuss eingeschaltet werden.

Organisator

Zitat von: 2strong in 26.03.2022 19:25
Zitat von: Organisator in 25.03.2022 08:15
Zumindest beim Bund nicht - vgl. § 9 Abs. 2 BLV. Vielleich gibts sowas auch in NRW?

Bist Du sicher, dass die Norm so zu verstehen ist? Nach meinem Verständnis wären A 13 bis A 16 regulär zu durchlaufen, von A 16 wäre dann jedoch eine Sprungbeförserung bis B 11 denkbar.

Nein, sicher bin ich mir nicht. Es erscheint mir nur unlogisch die A-Ämter durchlaufen zu müssen, wenn man in einem B-Amt landet, da damit keine Laufbahn verbunden ist.

Aber Casio ist sich sicher und damit wäre es geklärt. Die Logik dahinter ist mir aber noch nicht klar.

Casiopeia1981

Bin mir in der Konstellation zu 99.999% sicher, dass die Ämter der BBesO A regelmäßig  zu durchlaufen sind. Man kann auch einen Antrag stellen, dass es eine Sprungbeförderung gibt. Ich kenne auch Fälle, wo das bei einem Wechsel in die B-Besoldung (Behördenleitungen) dann auch gemacht wird.

Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass man das in dem Fall hier so handhaben würde. Es ist ja nicht einmal klar, um welche Körperschaft es sich handelt (Spitzenverband, Gemeinde, Kreis, Landschaftsverband, RVR etc.) und über welche Stelle/welchen Dienstposten hier geredet wird.

Verleihnix

Kann jemand einschätzen, ob in der Konstellation unter https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,117981.0.html eine Sprungbeförderung auf B2 Aussicht auf Erfolg hätte?

Casiopeia1981

#9
Wie beschrieben: Antrag beim LPA. Entscheidet der dann. Muss allerdings über die Kommunalaufsicht. Von Bauchgefühl her: 75% nein, 25% Ja.

Verleihnix

Wie ich mittlerweile anhand von Praxisbeispielen aus Kreisverwaltungen weiß,sind die Wartezeiten abzuwarten und ein Antrag auf Sprungbeförderung hat keine Aussicht auf Erfolg.