Kündigung

Begonnen von Marianne, 04.04.2022 17:07

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Marianne

Wird eine Ausbildungszeit bei der Berechnung der Kündigungsfristen mit gerechnet? Also Ausbildung im Betrieb, im unmittelbaren Anschluss daran Beschäftigung im gleichen Betrieb.

McOldie

Für die Kündigungsfrist ist die Beschäftigungszeit maßgebend.
Nicht als Beschäftigungszeit rechnen Zeiten, die in einem Berufsausbildungsverhältnis zurückgelegt worden sind. Das Ausbildungsverhältnis steht einem Arbeitsverhältnis nicht gleich.