[Allg] Entlassung aus dem Beamtenverhältnis: Wechsel in die GKV

Begonnen von ITReisender, 04.04.2022 20:44

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

ITReisender

Hallo zusammen,

vielleicht kurz zu meiner Geschichte, bevor ich zu meiner Frage komme: Vor 4 Jahren bin ich aus der ,,Wirtschaft" nach 15 Jahren als Informatiker in den öffentlichen Dienst gewechselt und wurde direkt als Beamter auf Probe ernannt – zwischenzeitlich erfolgte auch die Lebzeiternennung. Der Wechsel erfolgte aus Gewissensgründen, da ich gerne für die Gesellschaft arbeiten wollte und gerade in den Behörden – auch aufgrund meiner vormaligen Beratertätigkeit – den immensen Nach- und Aufholbedarf in diesem Themengebiet gesehen habe. Nun werde ich weder in den Fachthemen eingesetzt, in denen ich 15 Jahre lang eine Expertise aufgebaut habe (hier scheinen Entscheider weiterhin zu glauben, dass IT gleich IT ist). Noch scheint ein Wechsel innerhalb der Landesbehörde aufgrund der geografischen Situation sowie meiner Eingruppierung (hD) möglich zu sein. Hieran habe ich nun 2 Jahre gearbeitet und die Hoffnung aufgegeben, dass sich dort noch etwas bewegt, trotz zig Lippenbekenntnissen von Entscheidern.
Daher möchte und werde ich wieder zurück in die Wirtschaft wechseln. Hierbei sind mir die Formalien, wie der Antrag auf Entlassung, und die Auswirkungen, Thema Nachversicherung mit dem AG-Anteil in die gesetzliche Rentenkasse, bekannt.

Nur bezüglich des Zurückwechsels in die GKV habe ich eine Frage. Ich bin knapp unter 40 Jahre alt. Der Vertragsentwurf des neuen AG weist ein Gehalt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze auf. Die Arbeit ist sozialversicherungspflichtige. Daher stellt sich mir die Frage, ob ein Wechsel von der PKV in die GKV überhaupt möglich ist. Hierzu habe ich leider widersprüchliche Informationen gefunden und hoffe, dass ich hier möglicherweise Klarheit finde.

Ich bedanke mich schon einmal für eure Mühen.

Viele Grüße
Der Reisende

clarion

Nein der Wechsel in die GKV ist dann nicht möglich.  Ich würde deshalb  dem neuen  AG das Problem darlegen und für ein, zwei Monate um Teilzeit und eine Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung unter der BBG bitten und wenn die Meldungen an KV und RV gelaufen sind und die Meldebestätigung da ist,  stockst Du auf.

ITReisender

Hallo,

danke für die schnelle Antwort.

Ich hätte in diesem Themenkomplex eine weitere Frage: Mein Kind, das vor 3 Jahren geboren wurde, habe ich privat versichert. Bei einem Wechsel von mir in die GKV, wie von clarion beschrieben, würde  das Kind auch mit in die GKV Familienversicherung aufgenommen?

Viele Grüße
Der Reisende

WasDennNun

Kommt darauf an, ob du zukünftig so wenig verdienst, dass die GKV dich nehmen muss.

clarion


ITReisender

Guten Morgen,

Die Mutter ist in der GKV.

Sehe ich es so richtig, dass wenn ich z.B innerhalb der Probezeit unter der BBG verdiene, danach das Gehalt erhöht wird, ich automatisch während der Probezeit in die GKV Rutsche und danach freiwillig versichert in der GKV bleiben kann? Hierdurch auch das Kind mit in die GKV rutscht?

Danke für die Hilfe.

Viele Grüße
Der Reisende

lumer

Weshalb möchtest du denn zurück in die GKV? Der AG zahlt auch bei der PKV die Hälfte, höchstens aber den hälftigen GKV-Beitrag.

Dein Kind hätte bisher bei der Kindesmutter in der GKV familienversichert sein können, es sei denn, du lagst jetzt schon über der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Wenn du nun über der JAEG liegst (und die Mutter nicht mehr als du verdient), ist das Kind jedoch in der PKV zu versichern.

clarion

Der privatwirtschaftlixhe AG zahlt aber im Rentenalter  keinen Zuschuss zur PKV mehr! Während Beamte  mit der Pensionierung mehr Beihilfe bekommen, entfällt bei den übrigen Beschäftigten der AG Zuschuss zur KV bei Berentung. Das heißt  die Belastung aufgrund  der PKV steigt statt zu sinken.

Deshalb ist der Wunsch, in dieser Situation in die GKV zu wollen, nur vernünftig.

WasDennNun

Zitat von: clarion in 06.04.2022 06:47
Der privatwirtschaftlixhe AG zahlt aber im Rentenalter  keinen Zuschuss zur PKV mehr! Während Beamte  mit der Pensionierung mehr Beihilfe bekommen, entfällt bei den übrigen Beschäftigten der AG Zuschuss zur KV bei Berentung. Das heißt  die Belastung aufgrund  der PKV steigt statt zu sinken.

Deshalb ist der Wunsch, in dieser Situation in die GKV zu wollen, nur vernünftig.
Und der privatwirtschaftliche AG zahlt im Rentenalter weiterhin Zuschüsse zur GKV?
Ansonsten hast du natürlich Recht, dass der PKV Beitrag prozentual bei sinkenden Einkommen steigt.

WasDennNun

Zitat von: clarion in 04.04.2022 21:24
Nein der Wechsel in die GKV ist dann nicht möglich.  Ich würde deshalb  dem neuen  AG das Problem darlegen und für ein, zwei Monate um Teilzeit und eine Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung unter der BBG bitten und wenn die Meldungen an KV und RV gelaufen sind und die Meldebestätigung da ist,  stockst Du auf.
Ob das so klappt, da bin ich mir nicht so sicher.
Da so ein getrickse ja durchaus auch den Kassen bekannt ist und auffällt.
Ich meine, da sind härtere Bedingungen für den Wechsel, als ein zwei Monate offensichtlich fingierte Teilzeit.

Organisator

Zitat von: WasDennNun in 06.04.2022 09:08
Und der privatwirtschaftliche AG zahlt im Rentenalter weiterhin Zuschüsse zur GKV?

Wohl eher nicht, aber ganz bestimmt die GRV.

WasDennNun

Zitat von: Organisator in 06.04.2022 09:17
Zitat von: WasDennNun in 06.04.2022 09:08
Und der privatwirtschaftliche AG zahlt im Rentenalter weiterhin Zuschüsse zur GKV?

Wohl eher nicht, aber ganz bestimmt die GRV.
Und die zahlt dem PKV Versicherten nichts?

Organisator

Zitat von: WasDennNun in 06.04.2022 09:20
Zitat von: Organisator in 06.04.2022 09:17
Wohl eher nicht, aber ganz bestimmt die GRV.
Und die zahlt dem PKV Versicherten nichts?

Doch, aber nur in der Höhe wie bei den GKV-Versicherten. Eine höhere Beteiligung als 50 % (analog zum Dienstherrn bei Beamten in Pension) fällt also aus.

WasDennNun

Zitat von: Organisator in 06.04.2022 09:23
Zitat von: WasDennNun in 06.04.2022 09:20
Zitat von: Organisator in 06.04.2022 09:17
Wohl eher nicht, aber ganz bestimmt die GRV.
Und die zahlt dem PKV Versicherten nichts?

Doch, aber nur in der Höhe wie bei den GKV-Versicherten. Eine höhere Beteiligung als 50 % (analog zum Dienstherrn bei Beamten in Pension) fällt also aus.
Hab es gerade mal nachgerechnet, derzeit wäre es bei mir sogar weniger als beim GKV Versicherten, schade.
Naja, aber bei der PKV sinken ja ab 60 zunächst die Kosten deutlich.