Elternzeit und Verbeamtung im gD

Begonnen von Mary1910, 04.04.2022 15:04

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EiTee

Zitat von: Neuling2016 in 05.04.2022 08:19
Bei der sog. "Durchbeförderung" wäre ich ganz vorsichtig, sofern dir das nicht schriftlich bestätigt wurde...gesagt und versprochen ist schnell etwas, wenn sich der direkte Vorgesetzte nicht mit Dienstpostenbewertung und Planstellen auskennt..

Selbst wenn es eine schriftliche Bestätigung geben würde, entfaltet diese keine Bindung! Es gibt keinen Anspruch auf eine Beförderung. Wenn eine Behörde das i.d.R. so handhabt, dann ist das gut, man sollte sich nur nicht wundern, wenn es dann doch anders kommt.