[Allg] Beamte und Petitionsrecht

Begonnen von Willi1967, 06.04.2022 15:19

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Willi1967

Wann dürfen Beamte eine Petition einreichen? Die sind doch irgendwie eingeschränkt in Ihrem Peitionsrecht.

Wäre eine privat-dienstlich-gemischte Angelegenheit.

Pepper2012

"Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 17
Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden."

Da dort keine Einschränkung zu lesen ist, gibt es auch keine. Viel Erfolg!

Schmitti

Petitionen führen mit einer so hohen Wahrscheinlichkeit zu rein gar nichts, dass es schon arg unsinnig wäre, dieses grundgesetzlich verbriefte Bürger- und Behördenbeschäftigungsinstrument in irgendeiner Form für Beamte noch weiter zu regulieren.

Opa

Das Petitionsrecht ist für Beamte nicht eingeschränkt, zumindest nicht dem Grunde nach. Es kommt aber in bestimmten Fällen auf den Inhalt der Petition an.

Beispielsweise  könnte es zu disziplinarischen Konsequenzen kommen, wenn der Gegenstand der eingereichten Petition sich nicht mit dem geleisteten Eid auf die FDGO vereinbaren ließe.

Bei einer ,,privat-dienstlich-gemischten Angelegenheit" könnten sich ebenfalls (disziplinarische) Komplikationen ergeben. Beispielsweise wenn vertrauliche Informationen oder Daten aus dem Dienstverhältnis genutzt und offenbart werden oder sich die Petition unmittelbar gegen eine der Treuepflicht unterliegende dienstliche Aufgabe des Petenten richtet.