Umrechnung Alturlaub bei Beginn Teilzeit

Begonnen von interkommunal, 17.04.2022 15:06

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interkommunal

Situation: Angestellte in einer Kommune:
ab 01.05 50% Teilzeit -19,5 Stunden pro Woche; verteilt auf 5 Tage-
bislang: 100% - 39 Stunden pro Woche; verteilt auf 5 Tage-

Resturlaub aus 2021: 2 Tage; muss nach DV bis 30.06 des Folgejahr genutzt werden
Urlaub aus 2022: 30 Tage *(4/12) gleich 10 Tage
Summe Alturlaub: 12 Tage

Wie wird der Alturlaub umgerechnet um eine Bezahlung der Urlaubstage mit dem Vollzeitgehalt
zu gewährleisten?

Der Personalrat riet mir nur, den Urlaub noch während der Vollzeit zu nehmen,
dies ist jedoch nicht möglich und die Personalstelle ist bis Ende April nicht besetzt.

Tagelöhner

Da es bei dem gewählten Teilzeitmodell bei der Verteilung der Arbeitszeit auf 5 Tage geblieben ist, ändert sich rein gar nichts. Insofern ist der Resturlaub jetzt tatsächlich "weniger" Wert.

Man möge mich korrigieren, sofern ich falsch liege.
Nur mit ausgeprägtem Humorsinn weiterlesen: Ich habe nichts gegen Beamte, wirklich! Die tun ja nix! :-)

Lars73

Der Urlaub wird nicht umgerechnet. Aber für diese Urlaubstage ist dann ein höheres Gehalt zu zahlen.

BAT

Zitat von: Lars73 in 17.04.2022 15:40
Der Urlaub wird nicht umgerechnet. Aber für diese Urlaubstage ist dann ein höheres Gehalt zu zahlen.

Wie meinen?

Lars73

Urlaub der aus der Vollzeitphase stammt ist ggf. höher zu bezahlen.

Siehe dazu die Erläuterungen des BMI bzw. die dort zitierte Rechtsprechung unter Nr. 2.2
https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2019/RdSchr_20191220.pdf

BAT

Das gilt doch nur bei einer Änderung der wöchentlichen Arbeitstage?

Lars73

Nein. Ist da doch ausführlich beschrieben.

Schokobon

Kenne keine Behörde, die das tatsächlich so macht.

BAT

Zitat von: Lars73 in 19.04.2022 17:23
Nein. Ist da doch ausführlich beschrieben.

"Das BAG konkretisiert darin seine Rechtsprechung zur Umsetzung der EuGH-Rechtsprechung zum Umfang des Urlaubsanspruchs und zur Berechnung von Urlaubsentgeltansprüchen bei einer anderen Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit als auf fünf Tage in der Woche."

Lars73

Es lohnt sich das Rundschreiben zu lesen...

"n allen Fällen einer Veränderung der individuellen, vertraglich festgelegten Arbeitszeit ohne Veränderung der Anzahl der Wochenarbeitstage ergeben sich für die Dauer des Urlaubsanspruchs keine Folgen. Anders stellt sich die Rechtslage bei der Bemessung des Urlaubsentgelts dar (s. u. Ziffer 2.2). "

"Beispiel (Verringerung der Arbeitszeit) Ein Vollzeitbeschäftigter, der in der Fünftagewoche arbeitet (regelmäßige Arbeitszeit von 39 Stunden wöchentlich) wechselt im Laufe des Monats September in Teilzeit. Die infolge der Halbtagsbeschäftigung verringerte regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 19,5 Stunden wöchentlich ist weiterhin auf fünf Tage in der Woche verteilt. Infolge des bei der Urlaubsgewährung geltenden Tagesprinzips beträgt der Jahresurlaubsanspruch unverändert 30 Arbeitstage im Kalenderjahr, da trotz Teilzeitbeschäftigung weiterhin in der Fünftagewoche gearbeitet wird. Neben dem Tabellenentgelt (unterstellt 3.000 Euro) besteht Anspruch auf Zeit- und Erschwerniszuschläge (= nicht in Monatsbeträgen festgelegte Entgeltbestandteile i. S. des § 21 Sätze 2 und 3 TVöD).  [Es folgt eine ausführliche Darstellung...]

BAT

Abgesehen davon, dass der TE nicht einer Änderung der Wochenarbeitstage unterfällt, wäre die Frage, wo hier lateral eine Änderung der Tagesvergütung stattfinden soll. Als ich auf Teilzeit gegangen bin stand das relativ zeitnah in Verbindung mit einer Höhergruppierung sowie einer tariflichen, globalen Erhöhung der Entgelte, womit sich die Brutti nicht wesentlich geändert haben. Also Zeit für eine weitere Gerichtsentscheidung?

WasDennNun

Und wird einem das Geld gekürzt, wenn von Teilzeit Richtung Vollzeit Urlaub mitnimmt?
Also Faustregel: bei Wechsel von Vollzeit zur Teilzeit erst den Jahresurlaub nehmen, und dann wechseln  :P

Johann

Zitat von: WasDennNun in 20.04.2022 10:47
Und wird einem das Geld gekürzt, wenn von Teilzeit Richtung Vollzeit Urlaub mitnimmt?
Also Faustregel: bei Wechsel von Vollzeit zur Teilzeit erst den Jahresurlaub nehmen, und dann wechseln  :P

Müsste dann eigentlich so sein. ;D

Bei mir (allerdings TV-L) bin ich im Oktober '20 in 75% Teilzeit gegangen, habe einfach vorher den kompletten Jahresurlaub verbraten und im Oktober '21 wieder auf Vollzeit gewechselt, wo ich bis auf wenige Tage den Jahresurlaub erst danach genommen habe. Insgesamt habe ich da also Plus gemacht. :D

BAT

Zitat von: WasDennNun in 20.04.2022 10:47
Und wird einem das Geld gekürzt, wenn von Teilzeit Richtung Vollzeit Urlaub mitnimmt?
Also Faustregel: bei Wechsel von Vollzeit zur Teilzeit erst den Jahresurlaub nehmen, und dann wechseln  :P

Ich habe nach Wechsel in Teilzeit mehr freie Tage trotz Beibehaltung der wöchentliche Arbeitszeitstage. Solch Urteile und Erlasse sind in Zeiten einer amorphen Arbeitszeitgestaltung als historisch zu bezeichnen.

Lars73

@BAT
Schon lustig... erst stimmt nicht. Dann den Beleg nicht lesen oder verstehen. Dann bei mir war es anders. Dann sollte anders geregelt sein.